Ein Auszug aus einem sehr interessanten Entscheid Sozialversicherungshof Urteil vom 07. Juli 2010
http://www.fr.ch/tc/files/pdf33/605_2008..._07_10.pdf
chronischen axonalen Polyneuropathie, d.h. die isolierte axonale Polyneuropathie, im
Liquor gerade normale Werte für Zellzahl, Eiweiss,Glucose. Eine intrathekale
Antikörperproduktion ist nicht nachweisbar.
"Ein reiner Befall des peripheren Nervensystems geht ohne intrathekale Antikörperbildung einher"
(Empfehlungen S. 2380). Bei der vorliegenden klinischen Manifestation einer chronischen symmetrischen
beinbetonten axonalen Polyneuropathie und positiver Borrelienserologie im Blut vermag
die Argumentation der Neurologen und von Dr. E., dass insbesondere aufgrund eines
fehlenden pathologischen Liquorbefundes eine Neuroborreliose im Sinne eines
ausschliesslichen Befalls des peripheren Nervensystems ausgeschlossen sei, somit nicht
zu überzeugen. Die gegen diese Argumentation vorgebrachten Einwände von Dr. B. und
http://www.fr.ch/tc/files/pdf33/605_2008..._07_10.pdf
chronischen axonalen Polyneuropathie, d.h. die isolierte axonale Polyneuropathie, im
Liquor gerade normale Werte für Zellzahl, Eiweiss,Glucose. Eine intrathekale
Antikörperproduktion ist nicht nachweisbar.
"Ein reiner Befall des peripheren Nervensystems geht ohne intrathekale Antikörperbildung einher"
(Empfehlungen S. 2380). Bei der vorliegenden klinischen Manifestation einer chronischen symmetrischen
beinbetonten axonalen Polyneuropathie und positiver Borrelienserologie im Blut vermag
die Argumentation der Neurologen und von Dr. E., dass insbesondere aufgrund eines
fehlenden pathologischen Liquorbefundes eine Neuroborreliose im Sinne eines
ausschliesslichen Befalls des peripheren Nervensystems ausgeschlossen sei, somit nicht
zu überzeugen. Die gegen diese Argumentation vorgebrachten Einwände von Dr. B. und