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Gerichtsverhandlung Arzthaftung 23.01.2014 13:00 Uhr Landgericht Hannover
#71

Zitat:In ihrer Stellungnahme im Schlichtungsverfahren schreibt die Ärztin ...
Böse Zungen behaupten, man solle ein Schlichtungsverfahren meiden, wenn man die Absicht hat vor Gericht zu gehen. Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen werden in der Regel von den Berufshaftpflicht-Versicherungen der Ärzte mitfinanziert. Entsprechend wird ein Großteil aller Anträge auch von den Schlichtungsstellen abgelehnt. Eine Ablehnung der Schlichtungsstelle erschwert die Durchsetzung von Ansprüchen vor Gericht, weil nachfolgende medizinische Sachverständige dem vorhergehenden Gutachter eine Falschbegutachtung vorwerfen müssten. Dazu sind die wenigsten bereit.


Das nützt Dir, liebe Annette, leider nichts mehr, aber vielleicht als Info für zukünftige Fälle hilfreich. Ansonsten kann ich mich nur fischera anschließen: Hut ab vor Deinen Schreiben Icon_thumbs1
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Thanks given by: Rosa45
#72

Hallo Annette,

so langsam wünsche ich mir, das mein Verfahren vor Deinem zu Ende gewesen wäre, vielleicht hättest Du Passagen nutzen können.

Zitat aus dem Gutachten:

Hier sprechen die spater abgenommenen Laborwerte (Borrelia Burgdorferi-Serologie: IgA-AK: 5,7 VE
(normal bis 9,O); IgM-AK: 11,7 VE (normal bis 9,O); IgM-Blot: schwach positiv), wenn Uberhaupt, dann
sowohl fur eine frische als auch fur einen chronischen Infekt, womit sie fur die rechtliche Klarung
keine groBe Hilfe darstellen (medizinisch geht man von einem lnfekt aus, um einen eventuellen....

LG Rosa
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Thanks given by:
#73

Hallo!

Ich werde meine Stellungnahme morgen noch an das Nds. Justizministerium schicken,ohne weiter Erklärung, nur mit dem Betreff "Zur Kenntnisnahme".

Und ich habe noch das

http://www.norddeutsche-schlichtungsstel...orreliose/

ausgedruckt, das relevante im ersten Absatz markiert (was ja in krassem Widerspruch zur Ansicht des Richters in meinem Fall steht)

und das auch

http://dejure.org/gesetze/MRK/6.html

Beides geht ebenso noch als Nachtrag ans Gericht und dessen Präsidenten.

Ich habe nicht mehr zu verlieren und in die Offensive zu gehen, ist für mich die beste Methode, nicht an diesem unfairen Verfahren zu verzweifeln.

Liebe Grüße

Annette

"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."

"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht"

(Bertolt Brecht)

Mitglied bei www.onlyme-aktion.org
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Thanks given by: Hibiskus , Nala , ticks for free , TomTom , Petronella
#74

Hallo!

Heute kam Post vom Anwalt und ich kann es kaum glauben, es gibt noch kein Urteil. Undecided

Es ist ein "Hinweis- und Beweisbeschluss".
Es heißt, ein vorwerfbarer Befunderhebungsfehler sei nicht nachgewiesen, auch die Art und Dauer der Therapie (AB, Dosierung, Dauer der der Behandlung) sei nicht vorwerfbar fehlerhaft. Aber das Gericht schreibt, es dürfte fehlerhaft gewesen sind, dass mir der Befund nicht zeitnah mitgeteilt wurde.

Es soll noch ein internistisches Gutachten gemacht werden. Um die Benennung eines Sachverständigen soll die Ärztekammer Niedersachsen gebeten werden.

Ob das Sinn macht, wage ich zu bezweifeln, da es lediglich um den um 9 Tage verzögerten Behandlungsbeginn gehen soll, ob dadurch Schaden entstanden ist. Das ist lächerlich, Augenwischerei Angry , das Kernproblem ist doch ein ganz anderes, die Diagnosestellung erst 9 Monate nach der Infektion trotz vielfältigster schwerer Symptomatik in dieser Zeit, die Fehleinschätzung des Stadiums und die FSME-Impfung, die eine deutliche Verschlechterung meines Gesundheitszustandes zur Folge hatte.

Ich soll bis 14.3. 1500 € Kostenvorschuss für das Gutachten an die Gerichtskasse zahlen, aber wenn die Ärztekammer den Gutachter benennt, ist es doch von vornherein vorprogrammiert, dass ich chancenlos bin, es wird mit Sicherheit wieder ein Vertreter des Lagers A

www.borreliose-nachrichten.de/wp-content/uploads/2011/12/Schweiz-med-RID-Foundation-20071.pdf

sein und das Krähengesetz funktioniert sowieso perfekt. Angry

Was dann noch an weiteren Kosten auf mich zukommen würde, weiß ich nicht. Wenn ich ehrlich bin, ist mir das Risiko zu hoch, mich darauf einzulassen, wenn von vornherein klar ist, dass ich ohnehin keine Chance habe.

Die Kanzlei hat mich um Rücksprache gebeten, da ist aber heute Nachmittag keiner da.

Ich weiß echt nicht, was ich machen soll, muss das auch mal mit meinem Mann besprechen.

Liebe Grüße

Annette

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#75

Hallo Annette,

ganz schwer einzuschätzen was da bezweckt wird Huh

Es scheinen Deine Mitteilungen wohl etwas Wirkung hinterlassen zu haben.
Wenn Du weiter machst, dann gehe voll und ganz auf die viel zu später Befunderhebung (Antikörpertest´s).

Befunderhebungsmängel auf zu erhebene Befunde (zu spät z.B.) erwirken selbst bei einfachen Fehlbehandlungen eine Beweislastumkehr.Lightbulb

Ich kann leider im Moment nicht so wie ich will, mein Arm tut höllisch weh - bin erst seit 2 Wochen von ner OP zurück.Sad

LG Rosa


Zitat:Es ist ein "Hinweis- und Beweisbeschluss".
Es heißt, ein vorwerfbarer Befunderhebungsfehler sei nicht nachgewiesen, auch die Art und Dauer der Therapie (AB, Dosierung, Dauer der der Behandlung) sei nicht vorwerfbar fehlerhaft. Aber das Gericht schreibt, es dürfte fehlerhaft gewesen sind, dass mir der Befund nicht zeitnah mitgeteilt wurde.


Es wird vor Gericht nur zu den Themen verhandelt, die vorgetragen sind...
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#76

Hallo Rosa!

(26.02.2014, 16:23)Rosa45 schrieb:  ganz schwer einzuschätzen was da bezweckt wird Huh

Für mich ist es Augenwischerei, wahrscheinlich, weil sie sich nicht die Blöße geben wollten, die Klage trotz der Stellungnahmen abzuweisen.

Zitat:Wenn Du weiter machst, dann gehe voll und ganz auf die viel zu später Befunderhebung (Antikörpertest´s).

Das soll ja gar nicht Thema des Gutachtens sein, es geht nur um diese 9 Tage. Das die Behandlung dann nur deshalb erfolgte, weil ICH als Notfall bei der Ärztin war, und ich wenn ich nicht selbst hingegangen wäre, noch später oder gar nicht behandelt worden wäre, haben sie auch geflissentlich wegignoriert. Angry Aus heutiger Sicht betrachtet, wäre es wohl besser gewesen, ich wäre nicht oder erst viel später hingegangen, denn dann wäre es eindeutig ein Behandlungsfehler gewesen...

Zitat:Befunderhebungsmängel auf zu erhebene Befunde (zu spät z.B.) erwirken selbst bei einfachen Fehlbehandlungen eine Beweislastumkehr.Lightbulb

Dazu steht in dem Schreiben:

"Die Klägerin wird insoweit darauf hingewiesen, dass sie beweisbelastet dafür ist, dass sich die Verzögerung für sie nachteilig ausgewirkt hat. Beweiserleichterungen dürften ihr insoweit nicht zugute kommen. Insbesondere die Beweiserleichterung wegen des Vorliegens eines groben Behandlungsfehlers (inzwischen gesetzlich niedergelegt in § 630h Absatz 5 Satz 1 BGB) ist vorliegend nach Auffassung der Kammer nicht einschlägig. Auch der Sachverständige Dr. xxx hat einen groben Behandlungsfeler eindeutig verneint."


Wie gesagt, wenn das wieder so ein Gutachter wird, wovon ich ausgehe, ist doch von von vornherein klar, dass es absolut nichts bringt und ich nur noch mehr Geld verliere. Und 1500 € für die Beantwortung einer einzigen Frage, wo schon vorab klar ist, wie die Antwort ausfallen wird, finde ich völlig überzogen.

Mal sehen, wie morgen beim Sozialgericht läuft, Verhandlung wegen Schwerbehindertenausweis. Dodgy

Zitat:Ich kann leider im Moment nicht so wie ich will, mein Arm tut höllisch weh - bin erst seit 2 Wochen von ner OP zurück.Sad

Gute Besserung!

Zitat:Es wird vor Gericht nur zu den Themen verhandelt, die vorgetragen sind...

Was meinst Du damit konkret? Das war ja Thema, dass mir der Befund nicht gleich mitgeteilt wurde.

Liebe Grüße

Annette

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#77

noch ganz kurz,

http://www.kanzlei-harsch.de/aktuelles/b...ehler.html

Zitat:
Zitat:Bei einem einfachen Befunderhebungsfehler kommt eine Beweislastumkehr für die Frage des Ursachenzusammenhangs mit dem tatsächlich eingetretenen Gesundheitsschaden auch dann in Betracht, wenn sich bei der gebotenen Abklärung der Symptome mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein so deutlicher und gravierender Befund ergeben hätte, dass sich dessen Verkennung als fundamental oder die Nichtreaktion auf ihn als grob fehlerhaft darstellen würde, und diese Fehler generell geeignet sind, den tatsächlich eingetretenen Gesundheitsschaden herbeizuführen.

Es ist doch schon unbestritten, das eine Borreliose vorgelegen hat - nach dem was ich so im Moment noch im Kopf habe.
Es muss doch ein Punkt (im ärztlichen Verhalten) zu finden sein, das es hätte schon viel früher gemacht werden müssen....

Ich würd gern intensiver drauf eingehen - geht aber auf Grund Schmerzen nicht und mein Mann hält sich nach einigen Reaktionen vollkommen raus.

Zitat:"Bei einem einfachen Befunderhebungsfehler - wie er vom Berufungsgericht bejaht worden ist - kommt eine Beweislastumkehr auch dann in Betracht, wenn sich bei der gebotenen Abklärung der Symptome mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein so deutlicher und gravierender Befund ergeben hätte, dass sich dessen Verkennung als fundamental oder die Nichtreaktion auf ihn als grob fehlerhaft darstellen würde und diese Fehler generell geeignet sind, den tatsächlich eingetretenen Gesundheitsschaden herbeizuführen (vgl. Senatsurteile vom 13. Februar 1996 - VI ZR 402/94, BGHZ 132, 47, 51 f.; vom 27. April 2004 - VI ZR 34/03, BGHZ 159, 48, 56; vom 6. Oktober 1998 - VI ZR 239/97, VersR 1999, 60, 61; vom 3. November 1998 - VI ZR 253/97, VersR 1999, 231, 232 und vom 23. März 2004 - VI ZR 428/02, VersR 2004, 790, 792).
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#78

Ich habe vorhin eine Mail vom Anwalt bekommen, mit einem Gutachtervorschlag der Ärztekammer.

Ich fasse es nicht, diesen Arzt werde ich definitiv ablehnen, ich MUSS ihn wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen. Icon_explode

Ich war 2009 als Patientin bei ihm. Seine Meinung damals:
Keine Antikörper = also auch keine Borreliose, kein Behandlungsbedarf, trotz massivster typischer Symptomatik einer chronischen Borreliose und Neuroborreliose. Das beste war noch: "Sie haben nichts Internistisches!" Das ist nobelpreisverdächtig, wenn man mit einem einzigen Borreliosetest sämtliche internistischen Krankheiten ausschließen könnte. Icon_explode
Was ich menschlich von ihm halte, schreibe ich lieber nicht, das würde sofort zensiert. Blush Und ich kenne ein paar Leute, die dort exakt die gleichen Erfahrungen gemacht haben wie ich.

Soweit ich weiß, darf ein Arzt, bei dem ich schon mal war, nicht als Gutachter tätig werden.

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Thanks given by: Waldgeist
#79

Gelöscht, war im falschen Thema

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#80

Hallo Annette,

schau mal hier z.B.:

http://www.rechtslupe.de/zivilrecht/der-...ers-369386

aus der Sammlung von http://www.jurablogs.com/thema/arzthaftung

LG Rosa
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