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Schulpflicht
#1

Hallo, ich bin neu hier und noch etwas überfordert,

Wer hat Erfahrungen damit gemacht, dass erkrankte Kinder nicht mehr die Schulpflicht erfüllen können? Wir stehen jetzt vor dem Problem das von Seiten des Amtsarztes keine Erkrankung vorliegt. Zudem die geltenden med. Leitlinien in Diagnostik, Labor, Therapie missachtet wurden und die Schulpflicht ab sofort erfüllt werden muss. Sonst droht Einweisung in eine Kinder- und Jugendpsychiatrie ( muss psychosomatisch sein!) und einschalten des Jugendamtes wegen Kindeswohlgefährdung.
Wie lange es mit dem absitzen der Zeit in der Schule noch gut geht ist so eine Frage.
Kennt jemand einen kompetenten Rechtsbeistand in dieser Situation?

Danke für Infos und mitteilen von Erfahrungen.

Viel Kraft euch allen
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Thanks given by: USch4 , Luddi
#2

Hallo Froschschnuffel,

in welcher Ecke und welchem Land wohnst Du denn?

LG Rosa
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Thanks given by:
#3

Hallo,
wir wohnen in Südniedersachsen.
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Thanks given by:
#4

Ich weiß, das es einige Leute hier gibt die aus Eurer Ecke kommen und vielleicht wissen die gute Adressen.

Stelle Deine Frage doch nochmal in die Rubrik Ärztesuche ein. Ich könnte nur zwischen Ostsee und Berlin helfen Confused leider

LG Rosa
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Thanks given by: Luddi
#5

Hallo Rosa,
wir sind aus ärztlicher Sicht gut versorgt, wir benötigen jetzt dringend einen Rechtsanwalt, der ansatzweise versteht worum es geht.
Ich werde gleich noch in einer weiteren Rubrik das Thema anbringen.
Vielen Dank für deine Unterstützung.

Viele Grüße
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Thanks given by:
#6

Hallo Froschmuffel,

herzlich willkommen bei uns im Forum! Blush
Du bist als OnLyme-Mitglied auch schon für unseren internen Vereinsbereich freigeschaltet.

Es müsste doch mit dem Teufel zugehen, wenn wir keinen Rat für dich finden...
Wenn du magst, frage kann ich auch nochmal in unseren Vereinsgruppen bei Facebook fragen. Da sind auch so einige Leute die sich recht gut auskennen.
Oder hast du selber einen FB-Account?


Liebe Grüße

Leonie

Macht mit bei: www.onlyme-aktion.org

Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen.
 

Platon
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Thanks given by: Petronella , Luddi , Claire
#7

Liebe Leonie,
ich habe keinen Facebook Account. Es wäre super, wenn du da mal nachforschen könntest.

Vielen Dank
LG
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Thanks given by: leonie tomate , USch4
#8

Hallo!

(03.07.2014, 16:41)froschschnuffel schrieb:  Wer hat Erfahrungen damit gemacht, dass erkrankte Kinder nicht mehr die Schulpflicht erfüllen können?

Ich, aber bei uns war die Situation anders. Bei meinem Sohn ging es damals nicht um Borreliose, er ist Asperger-Autist und war nicht mehr beschulbar. Wir hatten zum Glück keine Probleme. 4 Wochen AU-Bescheinigung durch die Kinder- und Jugendpsychiaterin, danach hat keiner mehr nachgefragt, insgesamt war er ein halbes Jahr zu Hause, bis er endlich einen Klinikplatz bekam.

Zitat:Wir stehen jetzt vor dem Problem das von Seiten des Amtsarztes keine Erkrankung vorliegt. Zudem die geltenden med. Leitlinien in Diagnostik, Labor, Therapie missachtet wurden und die Schulpflicht ab sofort erfüllt werden muss. Sonst droht Einweisung in eine Kinder- und Jugendpsychiatrie ( muss psychosomatisch sein!) und einschalten des Jugendamtes wegen Kindeswohlgefährdung.
Wie lange es mit dem absitzen der Zeit in der Schule noch gut geht ist so eine Frage.
Kennt jemand einen kompetenten Rechtsbeistand in dieser Situation?

Evtl. könnte Dir hier jemand Rat geben:

http://www.rehakids.de/phpBB2/index.html (zum Schreiben Registrierung nötig)

Rubrik Rechtliches

http://www.rehakids.de/phpBB2/forum21.html da geht es manchmal auch um solche Probleme wie Deins.

Einfach fragen, im ungünstigsten Fall weiß niemand etwas, Du hast also nichts zu verlieren. Es gibt dort eine Userin, die rechtlich in allen Bereichen sehr fitt ist.

http://www.rehakids.de/phpBB2/profile.ph...le&u=13292 sie ist aber nur alle paar Tage online, ggf. eine PN schreiben.

Liebe Grüße

Annette

"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."

"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht"

(Bertolt Brecht)

Mitglied bei www.onlyme-aktion.org
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#9

Schau mal, Froschschnuffel, vielleicht können auch diese Adressen hilfreich sein:

http://www.anwaltsforum-patientenanwaelte.de/

http://www.medizinrecht.de/index.php?id=43

Macht mit bei: www.onlyme-aktion.org

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Platon
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#10

Hallo!

Ich kenne mich zwar in vielen rechtlichen Belangen gut aus, vor allem Sozialrecht, bin da u.a. in dem schon verlinkten Forum aktiv, aber mit Deinem konkreten Problem hatte ich noch nicht zu tun. Ich habe mal Google befragt.

Einen Anwalt wird das nicht ersetzen können, ich halte es für sehr ratsam, einen Fachanwalt einzuschalten und hoffe, dass Du einen guten findest.

Diese Entscheidung des Amtsarztes ist ein Verwaltungsakt, es müsste das Verwaltungsrecht gelten.

http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__35.html

Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.

Hier

http://www.juraforum.de/forum/t/amtsarzt...ch.144563/

bin ich auf den Begriff "belastender Verwaltungsakt" gestoßen und ein User schreibt dazu, dass man dagegen innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen kann (ist bei anderen Verwaltungsakten genauso) .

http://www.rechtslexikon-online.de/Wider...icher.html

Habt Ihr diese Entscheidung schriftlich bekommen? Dann müsste eine Rechtsbehelfsbelehrung drin stehen.

Man hat das Recht auf einen schriftlichen Bescheid.

http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__37.html

(2) Ein Verwaltungsakt kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden. Ein mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Betroffene dies unverzüglich verlangt.
Falls ihr das nicht schriftlich habt, umgehend anfordern!

Z.B.:
Sehr geehrte.....,

Sie haben mir mündlich mitgeteilt, dass....

Ich bitte gemäß meines Rechtes nach VwVfG § 37 Absatz 2 Satz 2 um Erteilung eines rechtsmittelfähigen schriftlichen Bescheides.

....


Wenn man es ganz genau nimmt, wenn der Amtsarzt ein krankes Kind zum Schulbesuch zwingt, gefährdet er damit genauso das Kindswohl, das könnte man durchaus auch als fahrlässige Körperverletzung interpretieren. Und selbst wenn die Ursache der Symptome psychosomatisch wäre, auch psychische Erkrankungen können zu Arbeitsunfähigkeit führen. Ich war oft genug deswegen krankgeschrieben, schon vor meiner Borrelioseinfektion. Und mein Sohn war damals auch wegen einer Depression krankgeschrieben.

Der Schritt, den Du zunächst gehen musst, wäre ein Widerspruch, am besten erst mal pauschal mit Beantragung von Akteneinsicht, dazu gehört auch dieses Gutachten.


Sehr geehrte......

gegen Ihren Bescheid vom.... lege ich fristgerecht Widerspruch ein. Die Begründung reiche ich nach. Um meinen Widerspruch begründen zu können, beantrage ich gemäß VwVfG § 29 Akteneinsicht. Bitte senden Sie mir Kopien der Unterlagen zu, auf deren Grundlage die Entscheidung erfolgte.
...


http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__29.html

Jugendamt muss übrigens nicht grundsätzlich schlecht sein, es kommt auf die konkreten Leute an, die dort arbeiten. Wir haben seit 13 Jahren mit dem Jugenamt zu tun, wir haben damals selber Kontakt aufgenommen, um Eingliederungshilfe für unseren Sohn zu bekommen.

Aber in Eurem Fall geht es dann ja eher um etwas negatives, es gibt leider keine Gewähr, dass man auch vernünftige Leute dort trifft, ich kenne von anderen Betroffenen auch Negativbeispiele.

Was sagt denn der behandelnde Arzt dazu? Letztlich stellt dieser Amtsarzt auch dessen Fachkompetenz infrage.

Das ist jetzt erst mal das, was mir noch dazu einfällt.

Liebe Grüße

Annette

"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."

"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht"

(Bertolt Brecht)

Mitglied bei www.onlyme-aktion.org
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