09.12.2013, 17:14
Hallo Susanne,
ich würde zunächst nur einen formellen Widerspruch einlegen und Akteneinsicht, bzw. Zusendung aller ärztlichen Zeugnisse und Gutachten (einschl. der abschließenden Stellungnahme des versorgungsärztlichen Dienstes) in Kopie die den Bescheid begründet haben fordern.
Ein Hinweis auf Gesetze wie SGB X, § 25 ist vorteilhaft. Dabei merken die, dass du sehr gut informiert bist und dich nicht so einfach abspeisen lässt.
Ich würde jede Begründung weglassen, die du erst nach Einsicht in die Unterlagen genauer wissen kannst.
Dem Versorgungsamt ist mit deinem Widerspruch doch klar, dass du mit dem Bescheid nicht einverstanden bist und mindestens 50% möchtest.
Jedes zusätzliche Wort oder Begründung in dem formellen Widerspruch ist zunächst sinnlos und könnte nach der Akteneinsicht möglicherweise zu deinem Nachteil sein.
Zum Beispiel, weist du doch noch gar nicht, ob die dir nach der Überprüfung evtl. sogar 60% oder mehr zuerkennen könnten?
Wenn du aber schon vorab 50% (oder mehr) forderst, wissen die sofort, dass du mit 50% sofort einverstanden wärst!
Hier eine von vielen Infos zum Widerspruchsverfahren:
http://www2.solingen.de/c12572f800380be5...tuell.doc/$file/widerspruch_einlegen_gegen_ablehnungsbescheid_datei_internet_aktuell.doc?openelement
ich würde zunächst nur einen formellen Widerspruch einlegen und Akteneinsicht, bzw. Zusendung aller ärztlichen Zeugnisse und Gutachten (einschl. der abschließenden Stellungnahme des versorgungsärztlichen Dienstes) in Kopie die den Bescheid begründet haben fordern.
Ein Hinweis auf Gesetze wie SGB X, § 25 ist vorteilhaft. Dabei merken die, dass du sehr gut informiert bist und dich nicht so einfach abspeisen lässt.
Ich würde jede Begründung weglassen, die du erst nach Einsicht in die Unterlagen genauer wissen kannst.
Dem Versorgungsamt ist mit deinem Widerspruch doch klar, dass du mit dem Bescheid nicht einverstanden bist und mindestens 50% möchtest.
Jedes zusätzliche Wort oder Begründung in dem formellen Widerspruch ist zunächst sinnlos und könnte nach der Akteneinsicht möglicherweise zu deinem Nachteil sein.
Zum Beispiel, weist du doch noch gar nicht, ob die dir nach der Überprüfung evtl. sogar 60% oder mehr zuerkennen könnten?
Wenn du aber schon vorab 50% (oder mehr) forderst, wissen die sofort, dass du mit 50% sofort einverstanden wärst!
Hier eine von vielen Infos zum Widerspruchsverfahren:
http://www2.solingen.de/c12572f800380be5...tuell.doc/$file/widerspruch_einlegen_gegen_ablehnungsbescheid_datei_internet_aktuell.doc?openelement