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02.03.2015, 15:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.03.2015, 15:12 von
Onlymchen.)
Ach mir ist das alles nicht geheuer, die wollen Riesenuntersuchungen machen. Was soll das denn? So kann doch nicht festegsetllt wie es damals war- oder? Bei mir sind durch die Borreliose andere Organe nachweislich in Mitleidenschaft gezogen wurden. Also sind das die Folgen der Neuroborreliose?
Und ja die Erstfeststellung der Borreliose und der damit festgelegte Unfalltag war 2008. Ich denke aber infiziert habe ich mich 2004.
Wie meinst Du das mit den persönlichen Spielchen? Wie soll ich mich den verhalten bei der Begutachtung ? Sage ich alle Beschwerden heisst es unmöglich- Psyche sage ich zu wenig heisst es die hat nix ?? Und wie soll das wegen dem 2011 gehen? Ein Mist ist das doch alles.
Und warum soll ich aktuelle Befunde mitbringen? Wofür denn das? Was ich habe nehme ich - jur ich sehe da keinen Sinn?
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02.03.2015, 15:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.03.2015, 15:28 von
Rosa45.)
Na da wird bei Dir wenigstens eine persönliche Begutachtung gemacht. Bei mir hat der "Gutachter" das alles nach Papier gemacht.
Verhalte Dich neutral, ich weiß wie es teilweise bei Begutachtungen abgeht. Spielchen meine ich, wenn es an die Auswertung der Gutachten geht. Da kommt erst das schwerste von allem. Suche Dir schon einmal einen Arzt, der eventuell als sachverständiger Zeuge vor Gericht aussagen würde.
Er stellte eine Arthrose fest, obwohl kein Orthopäde eine diagnostiziert hat sondern Arthritis und Arthralgien.
Er stellte fest, das die Polyneuropathie kein Symptom einer Borreliose ist.
Er stellte fest, das eine chronische Entzündung der Nase (ACA) kein Symptom einer Borreliose ist.
Er stellte fest, das eine Lymphadenopathie kein Symptom einer Infektion ist.
Er stellte fest, das eine chronische Immunschwäche nach Borreliose keine Folge der Borreliose ist.
Er stellte fest, das Myalgien keine Folge von Borreliose ist.
Eine andere Ursache als die Borreliose hat er aber auch nicht genannt, obwohl das gerichtlich gefordert wurde.
Du mußt nur alle diejenigen Befunde mitnehmen, die im Zusammenhang mit der Borreliose stehen. Das heißt, alles was Deine Invalidität begründet. Alles was zwielichtig und zweideutig ausgelegt werden kann, mußt Du nicht beilegen. Zivilrecht, Du mußt nur die für Dich wichtigen Beweise beibringen.
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Würde sagen...somit bist du noch Voll Kriegstauglich - darfst dich aber nicht auf einer WWLP und ähnlich erwischen lassen. - anfang -
... auch du bist ein Teil des Wasser`s - das jeder Fisch zum schwimmen braucht...
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30.03.2015, 17:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.03.2015, 17:22 von
Amethyst.)
Mein Gutachten ist da, kam vorhin zur Kenntnisnahme per Mail vom Anwalt.
Ganz kurzer Auszug:
"Diagnosen
Lyme-Borreliose Stadium III
Lyme-Neuroborreliose Stadium III"
...
.. "Bei der Klägerin liegt eine Erkrankung im Sinne der Nr. 3102 der Anlage zur BKV vor".
Nun ist es Sache des Gerichtes, eine Entscheidung zu treffen, so einfach ignorieren können die das ganz sicher nicht. Ich bin gespannt.
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