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Arztwechsel "im Verfahren" nachteilig?
#5

Hallo Couch,
es kann nur ein perönlicher Erfahrungsbericht sein, den ich hier versuche darzulegen, in Kurzform.
Meine Erfahrung:
Ich wechselte nicht den Arzt, sondern das Gericht den Richter der im Vorfeld Gutachter usw. beantragte. Dieser Richter, kannte nicht einen Satz, den ich persönlich schriftlich als Stellungnahmen abgegeben hatte. In der Vorladung wurde auch beschrieben, ich sei persönlich nicht nötig der verhandlung beizuwohnen. Worum ich im Vorfeld mehrmals bat. Nach 5 Minuten wäre die Verhandlung, zu meinen Ungunsten erledigt gewesen. Da lasse ich keine andere Einschätzung zu.

Wie wurde was beurteilt ?

Hausarzt, als ob er nie etwas geschrieben hätte. Andere Gutachter unterstellten ihm, las der Richter so vor, keine spezifische Ausbildung zu haben was ihn zur Behandlung der Borreliose besonders qualifiziere. Ich durfte auf den Punkt, nach meinem Handzeichen, eingehen. Es gäbe diese Qualifikation nicht in der ärztlichen Ausbildung, weltweit. Die beiden Gutachter die meinen Hausarzt in frage stellen, haben keine praxisbezogenen Erfahrungen mit Borreliose erkrankten. Beide stehen auf der selben Seite einer weltweiten Auseinandersetzung, zur Behandlung der Borre. Beiden erklärte ich, bei den Untersuchungen den Unterschied zwischen USA/Europa vorkommenden Bakterien-Stämmem.

Beide erkennen nur Studien an die einen Zeitraum von max. 4 Wochen Antibiotikagabe gegeben wurden an. Die Zeit danach begeben sich die Patienten mit ihren Problemen in der Regel dann in andere ärztliche Fachgebiete. Der Behandler bekommt also keinerlei Hinweise, wie geht es dem Menschen nach 6 Monaten .....

Die Qualifikation meines Hausarztes besteht in weit über 700 Borreliosepatienten, denen er helfen konnte, mal mehr mal weniger. Häufig davon abhängig, wann sie diesen Arzt "fanden".

Weiter beurteilte der Richter 2 Amtsärztliche Untersuchungen, erste schrieb mich 8 Monate krank. 2. EU.
Wie nie beurteilt, meine + Wahrnehmung.

Jetzt sagte sogar mein Anwalt etwas:
Dieser Amtsarzt ist doch immerwieder mit dieser Problematik beschäftigt, der hat doch ein Wissen !

Mein Anwalt, war bis vor der Verhandlung auf "verlieren" eingestellt, ich fragte ihn 5 Minuten vorher. Das ist er aber schon seit ich ihm das zugänglich machte.
http://www.metz-waenke.de/neueste-rechtsprechung/
Mehr #1 +
http://forum.onlyme-aktion.org/showthread.php?tid=5889

Die Zusammenfassung der Gutachter, bestellt durch die Rentenversicherung, das Gutachten des vom Gericht bestellten Gutachters, lieferten die Urteilbegründung.

Nach meiner ca. 20 minütigen Erklärung, gab es aber Hinweise die ??? erkennen ließen.
Der letzte Satz des Richters: Lassen sich sich die weitern Rechsmittel genau erklären, von ihrem Anwalt.

Der schrieb mir schon am darauffolgenden Tag: An den letzten 2 Gutachten kam der Richter wohl nicht vorbei. Wir erwarten das schriftliche Urteil ....

Wie wird ein persönliches Gegengutachten bewertet ?

Mal abgesehen von den Kosten? Ich bekam nach Überprüfung, Prozesskosten-Beihilfe. Als das Gericht mir dann den § 109 SGG antrug, wurden gleich Summen von 2 000 Euro + genannt.
Natürlich verwies ich auf meine finazielle Lage.
Es gab kein Gegengutachten.

Zitat:Bei einem Gutachten nach § 109 SGG handelt es sich um ein gerichtliches Sachverständigengutachten und kein Privatgutachten. Ein Privatgutachten ist es, wenn ein Beteiligter von sich aus einen Arzt mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt und dieses dann dem Gericht vorlegt. Dieses Gutachten wird dann nicht als Sachverständigenbeweis gewertet.

Der vom Antragsteller ausgewählte Arzt muss überzeugend sein, da einem vom Gericht berufenen Gutachter ein hoher Vertrauensvorschuss eingeräumt wird. Der Gegengutachter befindet sich in einer wesentlich schlechteren Ausgangsposition und muss sich dieses Vertrauen erst durch qualifizierte, sachliche und ausgewogene Argumentation erarbeiten. Der Gegengutachter sollte die Mängel des Vorgutachtens sachlich und detailliert benennen. Es empfiehlt sich, als Gegengutachter möglichst nicht den behandelnden Arzt zu wählen, da dieser vom Gericht oft als Beistand des Klägers und somit als nicht unparteiisch angesehen wird. Auch sollte der Gutachter nicht fachfremd sein und sich auf dem entsprechenden Sachgebiet qualifiziert haben.
Mehr:
http://forum.onlyme-aktion.org/showthread.php?tid=4144

Ich sah gerade in deinem Beitrag das Wort Amok in Verbindung mit ZEIT.
Mein Rentenantrag stellte ich 2013, heute vor 1 Woche war die 1. Verhandlung. Exclamation Sicher führten auch meine Mind. 6 Stellungnahmen dazubei, im Vorfeld. Wie geschrieben in der Verhandlung kein Satz von mir, im Vortrag des Richters.
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Arztwechsel "im Verfahren" nachteilig? - von Extremcouching - 11.03.2016, 10:18
RE: Arztwechsel "im Verfahren" nachteilig? - von johanna cochius - 11.03.2016, 10:36
RE: Arztwechsel "im Verfahren" nachteilig? - von Extremcouching - 11.03.2016, 11:12
RE: Arztwechsel "im Verfahren" nachteilig? - von Extremcouching - 11.03.2016, 11:09
RE: Arztwechsel "im Verfahren" nachteilig? - von Ehemaliges Mitglied - 11.03.2016, 11:29
RE: Arztwechsel "im Verfahren" nachteilig? - von Ehemaliges Mitglied - 14.03.2016, 12:01
RE: Arztwechsel "im Verfahren" nachteilig? - von borrärger - 14.03.2016, 13:10
RE: Arztwechsel "im Verfahren" nachteilig? - von Extremcouching - 15.03.2016, 13:42
RE: Arztwechsel "im Verfahren" nachteilig? - von borrärger - 15.03.2016, 17:19

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