16.01.2013, 18:38
Ich sehe es so: Der Arzt muss die Therapie begründen können, am besten mit anerkanntem wissenschaftlichem Erkenntnismaterial, er muss die Patienten über Nutzen/Risiko aufklären und dies gut dokumentieren.
Wenn ein Hausarzt die Rezepte ausstellt, sollte er auch die Therapie überwachen. Ich kenne es so, dass ich unterschreiben musste, wie die Therapie aussieht und dass ich mich verpflichte, die regelmäßigen Kontrolluntersuchungen wahrzunehmen bzw. bei unerwarteten Reaktionen umgehend einen Arzt aufzusuchen. Ganz raus ist der Arzt da sicherlich nicht, aber als Patient kann ich hinterher nicht sagen, dass ich das nicht gewusst hätte und wenn ich es verabsäume, rechtzeitig zum Arzt zu gehen bei Unwohlsein, trägt mich auch eine Mitschuld.
Letztendlich wäre es gut, wenn es anerkannte Leitlinien gibt, nach denen der Arzt sich richtet. Zusätzlich dürften ähnliche Regelungen gelten wie für den off-label Gebrauch. Von daher wären gescheite S3-Leilinien schon ganz hilfreich.
Übrigens kann ein Arzt auch dran sein, wenn er den off-label Gebrauch verweigert und einem Patienten eine Therapie vorenthält. Zum Schluss ist die Sache eben die, wie man das beweisen möchte.
http://www.bdi.de/allgemeine-infos/aktue...t/135.html
http://www.ra-jablonsky.de/downloads/haf...el-use.pdf
Wenn ein Hausarzt die Rezepte ausstellt, sollte er auch die Therapie überwachen. Ich kenne es so, dass ich unterschreiben musste, wie die Therapie aussieht und dass ich mich verpflichte, die regelmäßigen Kontrolluntersuchungen wahrzunehmen bzw. bei unerwarteten Reaktionen umgehend einen Arzt aufzusuchen. Ganz raus ist der Arzt da sicherlich nicht, aber als Patient kann ich hinterher nicht sagen, dass ich das nicht gewusst hätte und wenn ich es verabsäume, rechtzeitig zum Arzt zu gehen bei Unwohlsein, trägt mich auch eine Mitschuld.
Letztendlich wäre es gut, wenn es anerkannte Leitlinien gibt, nach denen der Arzt sich richtet. Zusätzlich dürften ähnliche Regelungen gelten wie für den off-label Gebrauch. Von daher wären gescheite S3-Leilinien schon ganz hilfreich.
Übrigens kann ein Arzt auch dran sein, wenn er den off-label Gebrauch verweigert und einem Patienten eine Therapie vorenthält. Zum Schluss ist die Sache eben die, wie man das beweisen möchte.
http://www.bdi.de/allgemeine-infos/aktue...t/135.html
http://www.ra-jablonsky.de/downloads/haf...el-use.pdf
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Lass das Verhalten anderer nicht deinen inneren Frieden stören (Dalai Lama)