27.09.2016, 11:57
@ Filenada,
mein Anwalt ist und war mit der medizinischen Geschichte total überfordert. Das war aber klar, wie machen Arbeitsteilung. 5 Minuten bevor der Richter (+2 Ehrenrichter) den Raum betraten, antwortete er auf meine Frage = wir verlieren.
Als ich dann Gelegenheit bekam mal etwas zu dem abgelesenen Urteil, in dem nicht ein Satz, meiner sicherlich insgesamt 200 seitigen Stellungnahme befand. (zu jeder Begutachtung ca. 50 Seiten)
Alles meine Zuhörer und Nachfragen und große Augen, offene Münder. Dem Vertreter der Rentenversicherung war es dann zu bunt, nachdem ich auch ihn weitergebildet hatte, er griff ein. Es geht hier einzig allein um die Feststellung, kann fischera arbeiten ? Nicht um die ? der Erkrankung/Diagnose.
Ich Antwortete: die Gutachter bezogen sich aber in der Regel auf LL NB.
Ich will deutlich machen das keiner der Gutachter die mich arbeitfähig begutachteten, es beurteilen können. Das sie keine Grundlage für diese Feststellung haben. Weder gibt die angeführte Literatur dazu Berechtigung, noch haben diese Gutachter selbst auch nur 1 Borreliosepatienten behandelt, weder 4 Wochen oder eben viel länger. .....
Landessozialgericht, kam vom Richter. Fand auch mein Anwalt gut.
(Ein Beitrag für die Heute Show)
Ich finde das aber alles nicht witzig
mein Anwalt ist und war mit der medizinischen Geschichte total überfordert. Das war aber klar, wie machen Arbeitsteilung. 5 Minuten bevor der Richter (+2 Ehrenrichter) den Raum betraten, antwortete er auf meine Frage = wir verlieren.
Als ich dann Gelegenheit bekam mal etwas zu dem abgelesenen Urteil, in dem nicht ein Satz, meiner sicherlich insgesamt 200 seitigen Stellungnahme befand. (zu jeder Begutachtung ca. 50 Seiten)
Alles meine Zuhörer und Nachfragen und große Augen, offene Münder. Dem Vertreter der Rentenversicherung war es dann zu bunt, nachdem ich auch ihn weitergebildet hatte, er griff ein. Es geht hier einzig allein um die Feststellung, kann fischera arbeiten ? Nicht um die ? der Erkrankung/Diagnose.
Ich Antwortete: die Gutachter bezogen sich aber in der Regel auf LL NB.
Ich will deutlich machen das keiner der Gutachter die mich arbeitfähig begutachteten, es beurteilen können. Das sie keine Grundlage für diese Feststellung haben. Weder gibt die angeführte Literatur dazu Berechtigung, noch haben diese Gutachter selbst auch nur 1 Borreliosepatienten behandelt, weder 4 Wochen oder eben viel länger. .....
Landessozialgericht, kam vom Richter. Fand auch mein Anwalt gut.
(Ein Beitrag für die Heute Show)
Ich finde das aber alles nicht witzig