18.11.2016, 15:16
" Mittwoch, 02.11.2016 16:25 Uhr
Krankgeschrieben, gelber Zettel - damit ist ein Mitarbeiter in der Regel nicht dazu verpflichtet, ins Unternehmen zu kommen, auch nicht, wenn er von seinem Arbeitgeber zu einem Personalgespräch bestellt wird. Das hat das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt klargestellt. Die Richter fügten ihrem Urteil jedoch ein Aber hinzu. "
Aus:
http://www.spiegel.de/karriere/arbeitsre...19325.html
Das ist die rechtliche Lage.
Alles andere ist schwierig zu beantworten.
Reden wenn möglich, kenne deinen AG nicht, dein Verhältnis zu ihm.
Unterschreiben nichts,
ohne Beistand - Betriebsrat, Gewerkschaft, Anwalt, ....
Krankgeschrieben, gelber Zettel - damit ist ein Mitarbeiter in der Regel nicht dazu verpflichtet, ins Unternehmen zu kommen, auch nicht, wenn er von seinem Arbeitgeber zu einem Personalgespräch bestellt wird. Das hat das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt klargestellt. Die Richter fügten ihrem Urteil jedoch ein Aber hinzu. "
Aus:
http://www.spiegel.de/karriere/arbeitsre...19325.html
Das ist die rechtliche Lage.
Alles andere ist schwierig zu beantworten.
Reden wenn möglich, kenne deinen AG nicht, dein Verhältnis zu ihm.
Unterschreiben nichts,
ohne Beistand - Betriebsrat, Gewerkschaft, Anwalt, ....
