08.12.2016, 01:12
(17.10.2015, 22:24)Luddi schrieb:(17.10.2015, 20:14)Ingeborg schrieb: Werden die Schicksale erst nach unserem Tod anerkannt ?
Liebe Ingeborg,
ich fürchte unsere Schicksale werden erst nach dem Tod einiger Neurologen anerkannt. Ich bin mir zu 100 % sicher, dass eines Tages die Wahrheit ans Licht kommt, aber nicht durch ein Umdenken der Leugner unseres Leids, sondern durch deren Aussterben.
lg luddi
Ja, lieber Luddi
das glaube ich auch. Viele von den schwer an Borreliose Erkrankten werden ein Umdenken bei allen Fachärzten/und- Verbänden leider nicht mehr erleben.Auch ich leide unter den immer wiederkehrenden Schüben. Mein Hausarzt behandelt mich erfolgreich als letzte Lösung mit einem teuren Medikament i.V. doch leider übergibt er am 1.1.2017 die Praxis einem Nahfolger der ( seine Aussage: Ich stehe nicht hinter der Borreliose). Also haben sehr viele Patienten keine Möglichkeit irgendwo adequat behandelt zu werden. Dieses mal hatten sich meine verhaßten Untermieter das Herz ausgesucht, sodaß ich nach Luft schnappte und es mir sehr schlecht gieng. Nach 8 Tagen " Tygaciel geht es mir wesentlich besser. Der Arzt sagte mir heute " ich möchte Sie jetzt heilen " Das wäre natürlich schön und ein kleines bzw. auch großes Wunder. Gesund ohne weitere Schübe - welch ein Wunder- aber ohne Behandlung in der Zukunft ist ein kleines bzw. ein großes Wunder unumgänglich.
Viele Borreliose-Patienten(auch ich) sind jetzt gezwungen einen anderen Arzt zu suchen und vor allem einen kompetenten Borreliose-Spezi. der auf eine gesetzliche Kasse auch die Stufe 2 und 3 entsprechend behandelt. Wir alle trauern jetzt schon unserem Borreliose-Spezi nach.
Wir wissen jetzt kurz vor Weihnachten wie es weitergehen wird ?
Schöne friedliche Weihnachtswünsche an die Kranken zu schicken ist bei einigen der reine Hohn.
Ja, es ist schon spät aber ich kann wieder mal nicht schlafen.
Wünsche euch allen eine gute Nacht, schlaft gut
Ingeborg

Nur selten weiß eine Krankheit,wie sie sich nach dem Lehrbuch zu verhalten hat.( RKI,Epi.Bull. 2002 Nr. 5 )