15.12.2016, 17:44
(15.12.2016, 15:36)maurilos schrieb: Hallo Betroffene,
Richtlinien aufgestellt werden, die Standardbehandlung absichern (dem Arzt das denken abnimmt) und nicht vor allem gleichzeitig warnen, das diese Regeln nicht schwere Ausnahmen!!! (die nicht so selten sind) anmahnen, damit wird vor allem der Patient entrechtet/ausgeliefert und geschädigt!....
Hallo maurilos,
Für die Krankeit Borreliose gibt es bis heute keine Richtlinien sondern Leitlinien.Den Unterschied erklärt folgender Link der Ärztekammer.
http://www.bundesaerztekammer.de/richtlinien/
Inzwischen belehren mich die Mediziner, daß ich nicht beweisen kann, daß die schweren Schlaganfälle durch die Borreliose verursacht wurden.
Hier ist also der Patient in der Beweispflicht, obwohl durch MRT die Entzündungen der Hirn-Gefäße nachgewiesen sind.
Die Ärzte waschen weiterhin ihre Hände in Unschuld, noch schlimmer,die
Multisystemerkrankung Borreliose wird nicht anerkannt.
Trotz jahrelangem Leid/Schmerzen und ein verlorenes Leben werde ich nun von der Ärzteschaft gezwungen die Ursache der Schlaganfälle( die Neuro-Borreliose) nachzuweisen.

Trotzdem war ich bisher der Ansicht, daß die Mediziner der ärztlichen Ethik verpflichtet sind.
Ohne Wenn und Aber alle Krankheiten ursächlich und nach bestem Wissen und Gewissen behandeln, doch ich bin gezwungen meine Meinung grundsätzlich zu hinterfragen und zu ändern.
Doch ich hoffe und glaube, daß die Wahrheit über die Infektionskrankheit Borreliose ans Tageslicht kommt, darum nicht für immer geleugnet werden kann. Diese Wahrheit kann die Medizin nicht ewig dort finden wo es bis heute beliebt.

viele Grüße
Ingeborg
Nur selten weiß eine Krankheit,wie sie sich nach dem Lehrbuch zu verhalten hat.( RKI,Epi.Bull. 2002 Nr. 5 )