09.01.2017, 07:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.01.2017, 11:27 von leonie tomate.)
Hallo Hans-Bert,
deine Frage ist leicht missverständlich.
Was ist denn jetzt genau dein Status?
Bist ist du nach 6 Wochen Lohnfortzahlung (durch den Arbeitgeber) rausgefallen?
Denn nur in diesem Zeitraum, geht man mit der vom Arzt ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ("gelber Schein") so wie von dir beschrieben vor:
Danach hat man Anspruch auf Zahlung von Krankengeld durch die Krankenkasse.
Das wird bis zu 78 Monate gezahlt. Dafür gibt es monatlich spezielle Auszahlungsscheine, die dir deine Krankenkasse zuschickt und die vom behandelnden Arzt ausgefüllt werden müssen.
Erst danach wir man von der Krankenkasse ausgesteuert und das Arbeitsamt zahlt.
Für das Arbeitsamt braucht man in der Regel keine regelmäßige Krankschreibung.
Man muss sich dort möglichst frühzeitig melden und die Antragsstellung über die Bühne bringen.
Sonst ist es absehbar, dass man (je nach Bearbeitungszeit) evtl. monatelang ohne Geld dasteht.
Teil des Antrags sind Formulare für den Medizinischen Dienst der Krankenkasse, den du ausfüllen musst. Atteste, Befundberichte etc. kannst du (solltest du!) beilegen.
Der Medizinische Dienst entscheidet dann anhand dieser Unterlagen, oder bestellt dich nochmal ein.
Danach sind keine weiteren Krankmeldungen notwendig.
Liebe Grüße
Leonie
deine Frage ist leicht missverständlich.
Was ist denn jetzt genau dein Status?
Bist ist du nach 6 Wochen Lohnfortzahlung (durch den Arbeitgeber) rausgefallen?
Denn nur in diesem Zeitraum, geht man mit der vom Arzt ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ("gelber Schein") so wie von dir beschrieben vor:
Zitat:1 Teil für den Arbeitgeber wie bisher
1 Teil für die Krankenkasse wie bisher
Danach hat man Anspruch auf Zahlung von Krankengeld durch die Krankenkasse.
Das wird bis zu 78 Monate gezahlt. Dafür gibt es monatlich spezielle Auszahlungsscheine, die dir deine Krankenkasse zuschickt und die vom behandelnden Arzt ausgefüllt werden müssen.
Erst danach wir man von der Krankenkasse ausgesteuert und das Arbeitsamt zahlt.
Für das Arbeitsamt braucht man in der Regel keine regelmäßige Krankschreibung.
Man muss sich dort möglichst frühzeitig melden und die Antragsstellung über die Bühne bringen.
Sonst ist es absehbar, dass man (je nach Bearbeitungszeit) evtl. monatelang ohne Geld dasteht.
Teil des Antrags sind Formulare für den Medizinischen Dienst der Krankenkasse, den du ausfüllen musst. Atteste, Befundberichte etc. kannst du (solltest du!) beilegen.
Der Medizinische Dienst entscheidet dann anhand dieser Unterlagen, oder bestellt dich nochmal ein.
Danach sind keine weiteren Krankmeldungen notwendig.
Liebe Grüße
Leonie
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