(09.01.2017, 14:35)Hans-Bert schrieb: Ja, als Nachweis meiner AU, schließlich habe ich ja ein bestehendes Arbeitsverhältnis.
Ich habe ja auch noch ein bestehendes Arbeitsverhältnis (also noch nicht gekündigt). Siehe auch meinen Beitrag #3.
Also mein Arbeitgeber weis ja nun nach der langen Zeit, dass ich einen Rentenantrag laufen habe und wie es um mich steht, so dass ich keine Nachweise erbringen muss. - Ich denke es wird so unterschiedlich gehändelt, wenn der Arbeitgeber immer noch im unklaren ist, ob er für dich nur kurz oder längerfristig Ersatz schaffen muss ...
Der Arbeitgeber zahlt ja für dich momentan kein Geld mehr.
Also will meist der, der zahlt auch einen Nachweis. Bei mir ist es halt jetzt das Jobcenter, denn durch laufenden Rentenantrag und AU falle ich ja auch nicht unter die zu vermittelnden Arbeitssuchenden.
Deshalb auch von mir, must du mal abklären, ob AfA den Schein bekommt bzw. wie es genau gehändelt wird. Ansonsten kannst du den Arbeitgeber ja eine Kopie von diesem Schein schicken ...
LG
“Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.” Mahatma Ghandi
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