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#4

Hallo Hans-Bert!

(27.03.2017, 19:39)Hans-Bert schrieb:  kennt jemand von Euch eine Seite, die sich ausschließlich mit dem Thema EU Rente beschäftigt?

https://www.krank-ohne-rente.de/

Deine Fragen am besten dort in der Rubrik "Dein Fall" https://www.krank-ohne-rente.de/viewforum.php?f=21 stellen.

Zitat:Der MDK hat begutachtet, dass ich AU bin und Reha/Rente beantragen soll. (Im schreiben steht, dass der Antrag gleichzeitig beides ist) (das war in 08/2016)

Die DRV kann einen Reha-Antrag in einen Rentenantrag umwandeln.

Zitat:Daraufhin wurde ich zum Gutachter der RV bestellt, welcher Rente empfahl und Reha ablehnte (12/2016)

Bei mir wurde damals (2007/08) der Reha-Antrag abgelehnt, nach Widerspruch (Gutachter) bewilligt und ich wurde mit Empfehlung für eine Vollrente, also unter drei Stunden erwerbsfähig aus der Reha entlassen.

Zitat:1. Wie stehen die Chancen das die Rente bewilligt wird, oder wird mich die RV nun erneut zum Gutachter schicken? (Ich weiss, ihr könnt nicht hellsehen, aber evtl. hat jemand Erfahrung?)

Hellsehen kann in der Tat niemand Wink, aber Deine Chancen sehe ich als ganz gut an. Ich habe nach der erfolglosen Reha einen Rentenantrag gestellt und dieser ging sofort durch, der Reha-Entlassungsbericht galt als Gutachten. D.h. ich musste zu keinem weiteren Gutachter.

Ich bekam die Rente zunächste für 21 Monate befristet bewilligt. Die Rehaklinik hatte noch ein Jahrlänger empfohlen, aber ich wollte damals unbedingt so schnell wie möglich wieder wieder arbeiten (ich hatte meinen Traumjob als Erzieherin im Waldkindergarten) und habe die Klinikärzte um ein Jahr heruntergehandelt. Blush Aber ich musste irgendwann einsehen, dass es wirklich nicht mehr geht.

Auch die zwei Weitergewährungsanträge gingen problemlos durch, der erst nach Begutachtung für 2 Jahre und 11 Momate (maximal möglich sind bei befristeten Renten 3 Jahre), der zweite unbefristet. Berentungsgrund war bei mir allerdings nicht die Borreliose, sondern schon vorher unparallel bestehende psychische Erkrankungen.

Zitat:2. Muss ich überhaupt Rente beantragen oder geschieht dies auf Basis des vorhergehenden Antrages von selber bzw. aufgrund der Empfehlung der Reha Einrichtung?

Du musst den offiziellen Rentenantrag (also Formulare ausfüllen) selber stellen, das machen weder die Rehaklinik noch die DRV für Dich, es passiert nicht automatisch.

Der gestellte Reha-Antrag kann für die Festlegung des Zeitpunktes des Eintritts der Erwerbsminderung relevant sein. Bei mir galt damals das Datum des Beginns der Arbeitsunfähigkeit als Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung, meine Rente wurde rückwirkend bewilligt.

Zur Rentenantragstellung:

https://forum.onlyme-aktion.org/showthre...rungsrente

Ich weiß nicht genau, ob die Links noch alle funktionieren, falls nicht, nach Anmeldung in oben verlinktem Forum hier lesen:

https://www.krank-ohne-rente.de/viewtopi...4436#p4436

Dort kann ich als Moderatorin defekte Links zeitlich unbegrenzt selber reparieren/ersetzen und tue es auch, wenn nötig, hier kann ich das nicht.

Du kannst übrigens den Reha-Entlassungsbericht bei der DRV anfordern.

https://forum.onlyme-aktion.org/showthre...31#pid5631

Liebe Grüße

Annette

"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."

"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht"

(Bertolt Brecht)

Mitglied bei www.onlyme-aktion.org
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