27.03.2017, 23:20
EU-Rente gibt es übrigens nur noch für vor 1961 geborene Versicherte. Die Erwerbsunfähigkeitsrente wurde schon 2001 durch die Erwerbsminderungsrente abgelöst.
Noch mal etwas hierzu:
http://www.deutsche-rentenversicherung.d...nFile&v=20
S. 2
Der Reha-Entlassungsbericht dient der Darstellung des klinischen Verlaufs und des unmittelbaren Reha-Erfolges. Über die spezifischen Nachsorgeempfehlungen hinaus interessiert das im Reha-Entlassungsbericht festgehaltene Behandlungsergebnis insbesondere aus sozialmedizinischer Sicht. Das heißt, der Umfang der möglicherweise nach der Rehabilitation fortbestehenden funktionalen Beeinträchtigungen der Rehabilitanden mit ihrem Einfluss auf das Leistungsvermögen im Erwerbsleben muss klar beschrieben werden. Mit dieser Aufgabe bekommt der Reha-Entlassungsbericht den Charakter eines sozialmedizinischen Gutachtens und gilt damit im sozialrechtlichen Feststellungsverfahren als Beweismittel. Das Dokument bildet eine wesentliche Entscheidungsgrundlage bei der Frage, ob die persönlichen Voraussetzungen für beantragte Sozialleistungen – sei es zum Beispiel zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) oder eine Rente wegen Erwerbsminderung – gegeben sind.
S. 8
Der Reha-Entlassungs bericht wird durch die
Beurteilung der Leistungsfähigkeit um die Dimension eines sozialmedizinischen Gutachtens erweitert. Er richtet sich somit nicht nur an die am bulant behandelnden Ärztinnen und Ärzte, sondern dient als sektorenübergreifende Entscheidungsgrundlage für nachfolgende Leistungen der Renten- oder anderer Sozialversicherungsträger.....
.....2.1 Funktion und Bedeutung
Im Einzelnen erfüllt der Reha-Entlassungsbericht – jeweils unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen – verschiedene Funktionen:
.... Sozialmedizinisches Gutachten
Im Reha-Entlassungsbericht werden die festgestellten Beeinträchtigungen
der funktionalen Gesundheit in ihren Auswirkungen auf Alltag und
Beruf bewertet. Er erhält damit die Funktion eines sozialmedizinischen
Gutachtens....
S. 13
...Für die Rentenversicherungsträger hat der Reha-Entlassungsbericht den Stellenwert eines sozialmedizinischern Gutachtens...
Noch mal etwas hierzu:
Zitat:wird mich die RV nun erneut zum Gutachter schicken?
http://www.deutsche-rentenversicherung.d...nFile&v=20
S. 2
Der Reha-Entlassungsbericht dient der Darstellung des klinischen Verlaufs und des unmittelbaren Reha-Erfolges. Über die spezifischen Nachsorgeempfehlungen hinaus interessiert das im Reha-Entlassungsbericht festgehaltene Behandlungsergebnis insbesondere aus sozialmedizinischer Sicht. Das heißt, der Umfang der möglicherweise nach der Rehabilitation fortbestehenden funktionalen Beeinträchtigungen der Rehabilitanden mit ihrem Einfluss auf das Leistungsvermögen im Erwerbsleben muss klar beschrieben werden. Mit dieser Aufgabe bekommt der Reha-Entlassungsbericht den Charakter eines sozialmedizinischen Gutachtens und gilt damit im sozialrechtlichen Feststellungsverfahren als Beweismittel. Das Dokument bildet eine wesentliche Entscheidungsgrundlage bei der Frage, ob die persönlichen Voraussetzungen für beantragte Sozialleistungen – sei es zum Beispiel zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) oder eine Rente wegen Erwerbsminderung – gegeben sind.
S. 8
Der Reha-Entlassungs bericht wird durch die
Beurteilung der Leistungsfähigkeit um die Dimension eines sozialmedizinischen Gutachtens erweitert. Er richtet sich somit nicht nur an die am bulant behandelnden Ärztinnen und Ärzte, sondern dient als sektorenübergreifende Entscheidungsgrundlage für nachfolgende Leistungen der Renten- oder anderer Sozialversicherungsträger.....
.....2.1 Funktion und Bedeutung
Im Einzelnen erfüllt der Reha-Entlassungsbericht – jeweils unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen – verschiedene Funktionen:
.... Sozialmedizinisches Gutachten
Im Reha-Entlassungsbericht werden die festgestellten Beeinträchtigungen
der funktionalen Gesundheit in ihren Auswirkungen auf Alltag und
Beruf bewertet. Er erhält damit die Funktion eines sozialmedizinischen
Gutachtens....
S. 13
...Für die Rentenversicherungsträger hat der Reha-Entlassungsbericht den Stellenwert eines sozialmedizinischern Gutachtens...
"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."
"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht"
(Bertolt Brecht)
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