05.02.2013, 18:08
Hallo
Härtefallregelung bei Zahnersatz: Wenn man darunter fällt, zahlt die KK maximal die doppelte Regelleistung.
Das heißt: müsste man Beispielsweise 200 euro als Eigenanteil zahlen, zahlt dann die KK 400 euro dazu! nach meinem Wissen aber nicht unbedingt 100%.
Aber..... unbedingt versuchen!
Genauso wie die Freistellung von Zuzahlungen versuchen.
LG
Andi2
Härtefallregelung bei Zahnersatz: Wenn man darunter fällt, zahlt die KK maximal die doppelte Regelleistung.
Das heißt: müsste man Beispielsweise 200 euro als Eigenanteil zahlen, zahlt dann die KK 400 euro dazu! nach meinem Wissen aber nicht unbedingt 100%.
Aber..... unbedingt versuchen!
Genauso wie die Freistellung von Zuzahlungen versuchen.
LG
Andi2
Wenn einem das Wasser bis zum Halse steht, sollte man nicht auch noch den Kopf hängen lassen.