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Härtefallregelung - Leistungen für Zahnersatz - Tipp
#2

Hallo

Härtefallregelung bei Zahnersatz: Wenn man darunter fällt, zahlt die KK maximal die doppelte Regelleistung.
Das heißt: müsste man Beispielsweise 200 euro als Eigenanteil zahlen, zahlt dann die KK 400 euro dazu! nach meinem Wissen aber nicht unbedingt 100%.

Aber..... unbedingt versuchen!
Genauso wie die Freistellung von Zuzahlungen versuchen.

LG
Andi2

Wenn einem das Wasser bis zum Halse steht, sollte man nicht auch noch den Kopf hängen lassen.
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Thanks given by: FreeNine


Nachrichten in diesem Thema
Härtefallregelung - Leistungen für Zahnersatz - Tipp - von FreeNine - 14.01.2013, 13:25
RE: Härtefallregelung - Leistungen für Zahnersatz - Tipp - von Andi2 - 05.02.2013, 18:08
RE: Härtefallregelung - Leistungen für Zahnersatz - Tipp - von FreeNine - 05.02.2013, 19:12

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