08.02.2013, 17:04
Hallo,
sorry für die EINMISCHUNG
Verstehe ich das richtig - bei einem GdB von 50 % und EMR-Antrag ect...
ruht das bestehende Arbeitsverhältnis - und der AG kann nicht kündigen ?
Das mit GdB 50 " Sonderregelungen " wie Hinzuziehung des Integrationsamts nötig sind ist mir klar....
Das man aber soweit ich @ Pater Papas verstehe - nicht gekündigt ( während EMR oder EMR-Antrag ) werden kann. Habe ich noch nie gelesen/gehört.
Evtl hat jemand Infos !
Lg Andrea 22
sorry für die EINMISCHUNG

Verstehe ich das richtig - bei einem GdB von 50 % und EMR-Antrag ect...
ruht das bestehende Arbeitsverhältnis - und der AG kann nicht kündigen ?
Das mit GdB 50 " Sonderregelungen " wie Hinzuziehung des Integrationsamts nötig sind ist mir klar....
Das man aber soweit ich @ Pater Papas verstehe - nicht gekündigt ( während EMR oder EMR-Antrag ) werden kann. Habe ich noch nie gelesen/gehört.

Zitat:Ich muss Dir etwas widersprechen Stahlkocher die 50 Prozent sind sehr wohl wichtig bei einer befristeten vollen Erwerbsminderungsrente denn somit ruht der Arbeitsverhältnis egal wie lange oder oft die Rente noch verlängert werden muss denn normal ruht das Arbeitsverhältnis je nach Branche nur 5 Jahr ab dem Tag der ersten Erwerbsminderung und mit 50% GDB so lange wie die Krankheit bzw. Rente dauert das ist sehr wohl ein großer Unterschied.
Evtl hat jemand Infos !

Lg Andrea 22
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