Hallo!
Sozialrechtliche Verfahren sind gerichtskostenfrei, man muss nur seinen eigenen Anwalt bezahlen, wenn man einen hat.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__183.html
Das Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist für Versicherte, Leistungsempfänger einschließlich Hinterbliebenenleistungsempfänger, behinderte Menschen oder deren Sonderrechtsnachfolger nach § 56 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch kostenfrei, soweit sie in dieser jeweiligen Eigenschaft als Kläger oder Beklagte beteiligt sind.
Da können keinen Gerichtskosten höher werden, weil gar keine anfallen. Ich musste weder in meinem Schwerbehinderten- noch im BG-Verfahren Gerichtskosten bezahlen.
Allenfalls werden zusätzlich Anwaltskosten anfallen.
Liebe Grüße
Annette
Zitat:u.a. wegen den dadurch höheren Gerichtskosten.
Sozialrechtliche Verfahren sind gerichtskostenfrei, man muss nur seinen eigenen Anwalt bezahlen, wenn man einen hat.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__183.html
Das Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist für Versicherte, Leistungsempfänger einschließlich Hinterbliebenenleistungsempfänger, behinderte Menschen oder deren Sonderrechtsnachfolger nach § 56 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch kostenfrei, soweit sie in dieser jeweiligen Eigenschaft als Kläger oder Beklagte beteiligt sind.
Da können keinen Gerichtskosten höher werden, weil gar keine anfallen. Ich musste weder in meinem Schwerbehinderten- noch im BG-Verfahren Gerichtskosten bezahlen.
Allenfalls werden zusätzlich Anwaltskosten anfallen.
Liebe Grüße
Annette
"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."
"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht"
(Bertolt Brecht)
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