18.06.2017, 16:06
Problem gelöst! Es ist wirklich so, dass die Ansprüche monatlich verrechnet werden. D.h. ich bekomme die beiden Monate nachgezahlt. Wer die 2 Monate nicht vorfinanzieren kann, kann schriftlich einen Vorschuss beantragen.
Danke an Alle!
Danke an Alle!