18.06.2017, 17:27
(18.06.2017, 16:06)Hans-Bert schrieb: Problem gelöst! Es ist wirklich so, dass die Ansprüche monatlich verrechnet werden. D.h. ich bekomme die beiden Monate nachgezahlt. Wer die 2 Monate nicht vorfinanzieren kann, kann schriftlich einen Vorschuss beantragen.

Steht das im Bescheid oder hast Du anderswo noch eine Auskunft bekommen bzw. im Internet gefunden? Wäre interessant zu wissen, wenn die Frage mal wieder jemand hat.
Liebe Grüße
Annette
"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."
"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht"
(Bertolt Brecht)
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