10.02.2013, 15:30
[quote='Amethyst' pid='12045' dateline='1360416409']
[quote]Das ist so nicht richtig. Der GdB hat rechtlich nichts mit der Erwerbsminderungsrente zu tun. GdB und Antrag auf Erwerbsminderungsrente zusammen GdB und Rentenantrag zusammen bewirken NICHT das Ruhen des Arbeitsverhältnisses.[/quote]
Danke @ Annette - das hätte mich auch sehr gewundert.
Und wäre mich völlig NEU gewesen - deshalb meine Nachfrage bzgl dem
Posing eines Users hier.
[quote]Bei Gewährung einer befristeten Erwerbsminderungsrente ruht das Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten.
Das bedeutet, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die gleichen Rechte und Pflichten haben wie sonst auch. Es entsteht z.B. Urlaubsanspruch, es kann einem aber auch gekündigt werden. [/quote]
Jaa
[quote]Der Rentenantrag selber bewirkt das Ruhen des Arbeitsverhältnisses nicht, nur die befristete Rentenbewilligung. Während das Antragsverfahrens ist man ganz normal weiterbeschäftigt, nun halt arbeitsunfähig.
[/quote]

Herzlichen Dank @Annette !!!
LG Andrea
[quote]Das ist so nicht richtig. Der GdB hat rechtlich nichts mit der Erwerbsminderungsrente zu tun. GdB und Antrag auf Erwerbsminderungsrente zusammen GdB und Rentenantrag zusammen bewirken NICHT das Ruhen des Arbeitsverhältnisses.[/quote]
Danke @ Annette - das hätte mich auch sehr gewundert.
Und wäre mich völlig NEU gewesen - deshalb meine Nachfrage bzgl dem
Posing eines Users hier.
[quote]Bei Gewährung einer befristeten Erwerbsminderungsrente ruht das Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten.
Das bedeutet, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die gleichen Rechte und Pflichten haben wie sonst auch. Es entsteht z.B. Urlaubsanspruch, es kann einem aber auch gekündigt werden. [/quote]
Jaa
[quote]Der Rentenantrag selber bewirkt das Ruhen des Arbeitsverhältnisses nicht, nur die befristete Rentenbewilligung. Während das Antragsverfahrens ist man ganz normal weiterbeschäftigt, nun halt arbeitsunfähig.
[/quote]

Herzlichen Dank @Annette !!!
LG Andrea
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