10.02.2013, 18:59
Ankündigung von Untätigkeitsklage
Die Leistungsträger dürfen sich für die Bearbeitung nicht endlos Zeit lassen. Beim Erstantrag sind 6 Monate Bearbeitungsfrist zulässig, beim Widerspruch 3, dann kann man Untätigkeitsklage einlegen.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__88.html
Man sollte das vorher ankündigen und eine Frist setzen.
Briefkopf, Aktenzeichen
Sehr geehrte.....
am .... beantragte ich ..... Bis jetzt haben ich keinen Bescheid erhalten.
Sollte dieser nicht bis zum ...... bei mir eingehen, werde ich von meinem Recht Gebrauch machen, gemäß § 88 des Sozialgerichtsgesetzes Untätigkeitsklage einzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Bzw.
.... gegen Ihren Bescheid vom... hatte ich am..... Widerspruch eingelegt. Bis jetzt wurde der Widerspruch nicht entschieden. Sollte der Bescheid nicht bis zum.... bei mir eingehen, werde ich von meinem Recht Gebrauch machen, gemäß § 88 des Sozialgerichtsgesetzes Untätigkeitsklage einzulegen....
Die Leistungsträger dürfen sich für die Bearbeitung nicht endlos Zeit lassen. Beim Erstantrag sind 6 Monate Bearbeitungsfrist zulässig, beim Widerspruch 3, dann kann man Untätigkeitsklage einlegen.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__88.html
Man sollte das vorher ankündigen und eine Frist setzen.
Briefkopf, Aktenzeichen
Sehr geehrte.....
am .... beantragte ich ..... Bis jetzt haben ich keinen Bescheid erhalten.
Sollte dieser nicht bis zum ...... bei mir eingehen, werde ich von meinem Recht Gebrauch machen, gemäß § 88 des Sozialgerichtsgesetzes Untätigkeitsklage einzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Bzw.
.... gegen Ihren Bescheid vom... hatte ich am..... Widerspruch eingelegt. Bis jetzt wurde der Widerspruch nicht entschieden. Sollte der Bescheid nicht bis zum.... bei mir eingehen, werde ich von meinem Recht Gebrauch machen, gemäß § 88 des Sozialgerichtsgesetzes Untätigkeitsklage einzulegen....

