Das Beispiel bezieht sich auf das Thema Schwerbehindertenausweis.
Wenn sich nach Akteneinsicht (siehe vorstehendes Schreiben) herausstellt, dass ärztliche Befundberichte nicht angefordert wurden, worum man in er Widerspruchsbegründung gebeten hat, könnte man alternativ zur Klage eine Rücknahme des Bescheides nach § 44 SGB X und eine Neueinstufung beantragen. Als Begründung den Verstoß gegen den Untersuchungsgrundsatz Absatz 2 und 3 angeben.
Siehe oben im ersten Beitrag.
Ungefähr so:
Sehr geehrte...
in oben genannten Verfahren hatte ich nach Abweisen meines Widerspruchs Akteneinsicht beantragt. Dabei habe ich festgestellt,
dass bei den von mir in der Widerspruchsbegründung genannten Ärzten keine Befundberichte angefordert wurden, obwohl ich darum gebeten hatte.
Es fehlen Berichte von folgenden Stellen, die aber für die Beurteilung relevant sind:
......
......
Dies widerspricht dem Untersuchungsgrundsatz nach § 20 SGB 10 Satz 2.
Außerdem habe ich mittlerweile Kenntnis davon, dass es verbindliche Richtlinien gibt, nach denen die Einstufung in Schwerbehindertenangelegenheiten erfolgen muss, die "Versorgungsmedizinischen Grundsätze". Ich bin der Ansicht, dass diese bei der Beurteilung meines Falles nicht ausreichend berücksichtigt wurden, wodurch ich unangemessen benachteiligt bin.
Deshalb beantrage ich hiermit gemäß § 44 SGB X die Rücknahme Ihres Bescheides und eine korrekte Einstufung entsprechend der Richtlinien. Bitte fordern Sie außerdem noch Befundberichte bei den genannten Ärzten an, da diese für die korrekte Einstufung ebenfalls wichtig sind.
Mit freundlichen Grüßen
...
Dann würde ich noch aus den Richtlinien zitieren, was auf Euch zutrifft und entsprechend begründen, warum es zutrifft.
Herauszufinden hier:
Das Beispiel bezieht sich auf das Thema Schwerbehindertenausweis.
Wenn sich nach Akteneinsicht (siehe vorstehendes Schreiben) herausstellt, dass ärztliche Befundberichte nicht angefordert wurden, worum man in er Widerspruchsbegründung gebeten hat, könnte man alternativ zur Klage eine Rücknahme des Bescheides nach § 44 SGB X und eine Neueinstufung beantragen. Als Begründung den Verstoß gegen den Untersuchungsgrundsatz Absatz 2 und 3 angeben.
http://www.krank-ohne-rente.de/viewtopic...416#p12416
Ungefähr so:
Sehr geehrte...
in oben genannten Verfahren hatte ich nach Abweisen meines Widerspruchs Akteneinsicht beantragt. Dabei habe ich festgestellt,
dass bei den von mir in der Widerspruchsbegründung genannten Ärzten keine Befundberichte angefordert wurden, obwohl ich darum gebeten hatte.
Es fehlen Berichte von folgenden Stellen, die aber für die Beurteilung relevant sind:
......
......
Dies widerspricht dem Untersuchungsgrundsatz nach § 20 SGB 10 Satz 2.
Außerdem habe ich mittlerweile Kenntnis davon, dass es verbindliche Richtlinien gibt, nach denen die Einstufung in Schwerbehindertenangelegenheiten erfolgen muss, die "Versorgungsmedizinischen Grundsätze". Ich bin der Ansicht, dass diese bei der Beurteilung meines Falles nicht ausreichend berücksichtigt wurden, wodurch ich unangemessen benachteiligt bin.
Deshalb beantrage ich hiermit gemäß § 44 SGB X die Rücknahme Ihres Bescheides und eine korrekte Einstufung entsprechend der Richtlinien. Bitte fordern Sie außerdem noch Befundberichte bei den genannten Ärzten an, da diese für die korrekte Einstufung ebenfalls wichtig sind.
Mit freundlichen Grüßen
...
Dann würde ich noch aus den Richtlinien zitieren, was auf Euch zutrifft und entsprechend begründen, warum es zutrifft.
Herauszufinden hier:
http://forum.onlyme-aktion.org/showthrea...34#pid5634
Wenn sich nach Akteneinsicht (siehe vorstehendes Schreiben) herausstellt, dass ärztliche Befundberichte nicht angefordert wurden, worum man in er Widerspruchsbegründung gebeten hat, könnte man alternativ zur Klage eine Rücknahme des Bescheides nach § 44 SGB X und eine Neueinstufung beantragen. Als Begründung den Verstoß gegen den Untersuchungsgrundsatz Absatz 2 und 3 angeben.
Siehe oben im ersten Beitrag.
Ungefähr so:
Sehr geehrte...
in oben genannten Verfahren hatte ich nach Abweisen meines Widerspruchs Akteneinsicht beantragt. Dabei habe ich festgestellt,
dass bei den von mir in der Widerspruchsbegründung genannten Ärzten keine Befundberichte angefordert wurden, obwohl ich darum gebeten hatte.
Es fehlen Berichte von folgenden Stellen, die aber für die Beurteilung relevant sind:
......
......
Dies widerspricht dem Untersuchungsgrundsatz nach § 20 SGB 10 Satz 2.
Außerdem habe ich mittlerweile Kenntnis davon, dass es verbindliche Richtlinien gibt, nach denen die Einstufung in Schwerbehindertenangelegenheiten erfolgen muss, die "Versorgungsmedizinischen Grundsätze". Ich bin der Ansicht, dass diese bei der Beurteilung meines Falles nicht ausreichend berücksichtigt wurden, wodurch ich unangemessen benachteiligt bin.
Deshalb beantrage ich hiermit gemäß § 44 SGB X die Rücknahme Ihres Bescheides und eine korrekte Einstufung entsprechend der Richtlinien. Bitte fordern Sie außerdem noch Befundberichte bei den genannten Ärzten an, da diese für die korrekte Einstufung ebenfalls wichtig sind.
Mit freundlichen Grüßen
...
Dann würde ich noch aus den Richtlinien zitieren, was auf Euch zutrifft und entsprechend begründen, warum es zutrifft.
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Das Beispiel bezieht sich auf das Thema Schwerbehindertenausweis.
Wenn sich nach Akteneinsicht (siehe vorstehendes Schreiben) herausstellt, dass ärztliche Befundberichte nicht angefordert wurden, worum man in er Widerspruchsbegründung gebeten hat, könnte man alternativ zur Klage eine Rücknahme des Bescheides nach § 44 SGB X und eine Neueinstufung beantragen. Als Begründung den Verstoß gegen den Untersuchungsgrundsatz Absatz 2 und 3 angeben.
http://www.krank-ohne-rente.de/viewtopic...416#p12416
Ungefähr so:
Sehr geehrte...
in oben genannten Verfahren hatte ich nach Abweisen meines Widerspruchs Akteneinsicht beantragt. Dabei habe ich festgestellt,
dass bei den von mir in der Widerspruchsbegründung genannten Ärzten keine Befundberichte angefordert wurden, obwohl ich darum gebeten hatte.
Es fehlen Berichte von folgenden Stellen, die aber für die Beurteilung relevant sind:
......
......
Dies widerspricht dem Untersuchungsgrundsatz nach § 20 SGB 10 Satz 2.
Außerdem habe ich mittlerweile Kenntnis davon, dass es verbindliche Richtlinien gibt, nach denen die Einstufung in Schwerbehindertenangelegenheiten erfolgen muss, die "Versorgungsmedizinischen Grundsätze". Ich bin der Ansicht, dass diese bei der Beurteilung meines Falles nicht ausreichend berücksichtigt wurden, wodurch ich unangemessen benachteiligt bin.
Deshalb beantrage ich hiermit gemäß § 44 SGB X die Rücknahme Ihres Bescheides und eine korrekte Einstufung entsprechend der Richtlinien. Bitte fordern Sie außerdem noch Befundberichte bei den genannten Ärzten an, da diese für die korrekte Einstufung ebenfalls wichtig sind.
Mit freundlichen Grüßen
...
Dann würde ich noch aus den Richtlinien zitieren, was auf Euch zutrifft und entsprechend begründen, warum es zutrifft.
Herauszufinden hier:
http://forum.onlyme-aktion.org/showthrea...34#pid5634