11.02.2013, 14:47
Hallo!
Eine komplette Zuzahlungsbefreiung gibt es nicht, sie verringert sich lediglich von 2 % des Jahres-Brutto-Einkommens auf 1%.
http://www.g-ba.de/downloads/34-215-47/2...ba-PM3.pdf
Die sogenannte Chronikerregelung, die der erst seit dem 1. Januar 2004 kraft
Gesetzes eingesetzte und am 13.Januar 2004 konstituierte Gemeinsame
Bundesausschuss aufgrund der politischen Vorgaben jetzt unter erheblichem
Zeitdruck neu beschlossen hat, sieht vor, dass als schwerwiegend chronisch krank gilt, wer sich in ärztlicher Dauerbehandlung befindet (nachgewiesen durch einen Arztbesuch wegen derselben Krankheit pro Quartal wenigstens ein Jahr lang) und außerdem eines der folgenden Kriterien erfüllt:
- Es liegt eine Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 nach dem zweiten
Kapitel SGB XI vor.
- Es liegt ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 nach den
Maßstäben § 30 BVG oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von
mindestens 60 % nach § 56 Abs. 2 SGB VII vor.
- Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder
psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die aufgrund der Krankheit nach Satz 1 (wer sich in ärztlicher Dauerbehandlung befindet nachgewiesen durch einen Arztbesuch wegen derselben Krankheit pro Quartal wenigstens ein Jahr lang) verursachten Gesundheitsstörung zu erwarten ist.
Da steht nicht dabei, dass bestimmte Krankheiten ausgeschlossen sind.
Liebe Grüße
Annette
(22.09.2012, 07:40)gummibärchen schrieb: es würde mich mal interessieren, ob jemanden von euch es gelungen ist, anhand der Borreliose bei seiner Krankenkasse den Staus "Chronisch krank" zu erhalten und somit eine Befreiung von den Zuzahlungen etc. erhalten hat.
Eine komplette Zuzahlungsbefreiung gibt es nicht, sie verringert sich lediglich von 2 % des Jahres-Brutto-Einkommens auf 1%.
http://www.g-ba.de/downloads/34-215-47/2...ba-PM3.pdf
Die sogenannte Chronikerregelung, die der erst seit dem 1. Januar 2004 kraft
Gesetzes eingesetzte und am 13.Januar 2004 konstituierte Gemeinsame
Bundesausschuss aufgrund der politischen Vorgaben jetzt unter erheblichem
Zeitdruck neu beschlossen hat, sieht vor, dass als schwerwiegend chronisch krank gilt, wer sich in ärztlicher Dauerbehandlung befindet (nachgewiesen durch einen Arztbesuch wegen derselben Krankheit pro Quartal wenigstens ein Jahr lang) und außerdem eines der folgenden Kriterien erfüllt:
- Es liegt eine Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 nach dem zweiten
Kapitel SGB XI vor.
- Es liegt ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 nach den
Maßstäben § 30 BVG oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von
mindestens 60 % nach § 56 Abs. 2 SGB VII vor.
- Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder
psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die aufgrund der Krankheit nach Satz 1 (wer sich in ärztlicher Dauerbehandlung befindet nachgewiesen durch einen Arztbesuch wegen derselben Krankheit pro Quartal wenigstens ein Jahr lang) verursachten Gesundheitsstörung zu erwarten ist.
Da steht nicht dabei, dass bestimmte Krankheiten ausgeschlossen sind.
Liebe Grüße
Annette