Nicht nur die Rechtsprechung ist unglaublich.
Neben der Justiz sind es die sog. Experten, die durch die Republik reisen, von Anhörungstermin zu Anhörungstermin, nach Erstellung ihrer Gutachten nach Aktenlage, ohne jemals den Betroffenen zu Gesicht bekommen zu haben.
Tausende von Euro (und das sind nicht wenige Tausende) werden mit diesen gerichtsgefälligen Gutachten verdient, um jegliche Ansprüche von Betroffenen abzuwehren, in Versicherungsfragen, in Behandlungsfehlern durch nicht korrekte Diagnosen, Verkennung der Borreliose.
Man rechne nur nach: Um in der ANB-Liste zu verbleiben, muss ein sog. Sachverständiger in den letzten fünf Jahren mindestens 50 Gutachten erstellt haben.
Das sind 10 Gutachten pro Jahr - das ist zu schaffen. Und da geht noch ´was drüber hinaus. Und wer möchte da die Gerichte und Versicherungen verprellen und in die Gefahr laufen, keine Aufträge mehr zu bekommen ...
Und man merke sich: Ob Zeckenstich bemerkt oder nicht, ein Erythema migrans vorhanden oder nicht, ausreichend Antikörper oder nicht, positiver Liquorbefund und im günstigen Fall 20 Tage mit AB behandelt, aber immer noch Schmerzen und gesundheitliche Folgen ... also egal wie ...
Der Betroffene hat nach Ansicht des gerichtsgefälligen Sachverständigen entweder noch nie eine Borreliose gehabt oder wenn, wurde sie ausreichend behandelt - und alles, was der Betroffene jetzt noch so angibt, wird nicht auf die Infektion mit Zecken zurückgeführt, vielmehr auf altersgemässe Verschleißerscheinungen, Vorliegen schon vor der Erkrankung - oder eventuell psychische Folgen aus früherer Kindheit - oder als Somatisierungsstörung, auch wenn der Patient schon bald 50, 60 oder 70 Jahre auf dem Buckel hat und diese Diagnose nur bis zum 30. Lebensjahr gestellt werden kann.
Und dem gerichtsgefälligen Sachverständigen folgt das Gericht in seiner Entscheidung, und der einzelne Betroffene bleibt auf der Strecke.
In jedem Gerichtssaal, in dem ich bis heute solche Rechtsstreite verfolgen und erleben durfte, geht es nach gleichem Muster.
Der Sachverständige ist oftmals gleich, nur der Richter oder die Richter sind andere Personen in unterschiedlichen Städten, aber die Entscheiudungen waren bisher immer gleich: Die Klage wird zurückgewiesen.
Es ist doch erstaunlich, dass überall, in allen Gerichtssäälen, die gleiche Machart vorzufinden ist.
Der Betroffene ist der arme A...., und wenn der Betroffene Pech, wird er als Kläger noch zum Angeklagten ...
Und die Politik schweigt dazu ganz laut, und dies obwohl immer mehr wissen, dass immens viele schwere Erkrankungen in Folge von Infektionen, durch Viren und Bakterien, ausbrechen.
Aber das sind ja auch noch die Lobbyisten. Nicht zu vergessen diese Leute die ein gewaltiges Wort mitsprechen, die Versicherungen, die Pharma und alle, die mit dem Leid der Betroffenen ein Schweine Geld verdienen.
Also darf keiner vor Gericht zu seinem Recht kommen ... !!!
Der Mensch bleibt auf der Strecke. Das Kapital steht vor dem Wohlergehen des Menschen.
Es ist traurig, schockierend, erschütternd ..., es macht einem sprachlos, mutlos, regnierend ...
Neben der Justiz sind es die sog. Experten, die durch die Republik reisen, von Anhörungstermin zu Anhörungstermin, nach Erstellung ihrer Gutachten nach Aktenlage, ohne jemals den Betroffenen zu Gesicht bekommen zu haben.
Tausende von Euro (und das sind nicht wenige Tausende) werden mit diesen gerichtsgefälligen Gutachten verdient, um jegliche Ansprüche von Betroffenen abzuwehren, in Versicherungsfragen, in Behandlungsfehlern durch nicht korrekte Diagnosen, Verkennung der Borreliose.
Man rechne nur nach: Um in der ANB-Liste zu verbleiben, muss ein sog. Sachverständiger in den letzten fünf Jahren mindestens 50 Gutachten erstellt haben.
Das sind 10 Gutachten pro Jahr - das ist zu schaffen. Und da geht noch ´was drüber hinaus. Und wer möchte da die Gerichte und Versicherungen verprellen und in die Gefahr laufen, keine Aufträge mehr zu bekommen ...
Und man merke sich: Ob Zeckenstich bemerkt oder nicht, ein Erythema migrans vorhanden oder nicht, ausreichend Antikörper oder nicht, positiver Liquorbefund und im günstigen Fall 20 Tage mit AB behandelt, aber immer noch Schmerzen und gesundheitliche Folgen ... also egal wie ...
Der Betroffene hat nach Ansicht des gerichtsgefälligen Sachverständigen entweder noch nie eine Borreliose gehabt oder wenn, wurde sie ausreichend behandelt - und alles, was der Betroffene jetzt noch so angibt, wird nicht auf die Infektion mit Zecken zurückgeführt, vielmehr auf altersgemässe Verschleißerscheinungen, Vorliegen schon vor der Erkrankung - oder eventuell psychische Folgen aus früherer Kindheit - oder als Somatisierungsstörung, auch wenn der Patient schon bald 50, 60 oder 70 Jahre auf dem Buckel hat und diese Diagnose nur bis zum 30. Lebensjahr gestellt werden kann.
Und dem gerichtsgefälligen Sachverständigen folgt das Gericht in seiner Entscheidung, und der einzelne Betroffene bleibt auf der Strecke.
In jedem Gerichtssaal, in dem ich bis heute solche Rechtsstreite verfolgen und erleben durfte, geht es nach gleichem Muster.
Der Sachverständige ist oftmals gleich, nur der Richter oder die Richter sind andere Personen in unterschiedlichen Städten, aber die Entscheiudungen waren bisher immer gleich: Die Klage wird zurückgewiesen.
Es ist doch erstaunlich, dass überall, in allen Gerichtssäälen, die gleiche Machart vorzufinden ist.
Der Betroffene ist der arme A...., und wenn der Betroffene Pech, wird er als Kläger noch zum Angeklagten ...
Und die Politik schweigt dazu ganz laut, und dies obwohl immer mehr wissen, dass immens viele schwere Erkrankungen in Folge von Infektionen, durch Viren und Bakterien, ausbrechen.
Aber das sind ja auch noch die Lobbyisten. Nicht zu vergessen diese Leute die ein gewaltiges Wort mitsprechen, die Versicherungen, die Pharma und alle, die mit dem Leid der Betroffenen ein Schweine Geld verdienen.
Also darf keiner vor Gericht zu seinem Recht kommen ... !!!
Der Mensch bleibt auf der Strecke. Das Kapital steht vor dem Wohlergehen des Menschen.
Es ist traurig, schockierend, erschütternd ..., es macht einem sprachlos, mutlos, regnierend ...