Je, echt heftig :-(
Gerade lese ich in der Zeitung das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Berufung eines Polizisten, der während der Dienstzeit einen Zeckenstich erlitt abgewiesen. Die Begründung lt. Schwarzwälder Bote: "die Richter konnten sich zwar vorstellen, dass der Beamte sich den Biß bei eine Einsatz zugezogen hat. Doch es hätte genauso in der Freizeit passieren können."
Gerade lese ich in der Zeitung das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Berufung eines Polizisten, der während der Dienstzeit einen Zeckenstich erlitt abgewiesen. Die Begründung lt. Schwarzwälder Bote: "die Richter konnten sich zwar vorstellen, dass der Beamte sich den Biß bei eine Einsatz zugezogen hat. Doch es hätte genauso in der Freizeit passieren können."