12.02.2013, 14:00
(11.02.2013, 14:47)Amethyst schrieb: - Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder
psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die aufgrund der Krankheit nach Satz 1 (wer sich in ärztlicher Dauerbehandlung befindet nachgewiesen durch einen Arztbesuch wegen derselben Krankheit pro Quartal wenigstens ein Jahr lang) verursachten Gesundheitsstörung zu erwarten ist.
Dieser Fall ist z.B. schon gegeben, wenn jemand z.B. täglich z.b. Blutdruckmedikamente oder z.b. Schilddrüsenmedikamente nimmt. Dadurch ist man in einer Kont. med. Versorgung und durch die Rezepte auch pro Quartal in Behandlung. Natürlich muß man dann erst mal mit den ganzen Zuzahlungen auf das 1% vom Einkommen kommen. Da zählen auch Zuzahlungen zu Krankenhauszuzahlungen, bei Behandlungen (z.B. Pysiotherapie), bestimmte Fahrtkosten ect. mit dazu.
Den Antrag für diese Chronikerregelung (Zuzahlungsbefreiung) erhält man bei der Krankenkasse. Einen Teil muß der Arzt ausfüllen - zu den chron. Erkrankungen.
Alles zusammen mit den Quittungen über geleistete Zuzahlungen reicht man bei der Krankenkasse ein.
Überzahlungen bekommt man dann am Jahresende zurückbezahlt.
Oder hat man schon nach ein paar wenigen Monaten das Ziel erreicht, kann man da schon seinen Antrag einreichen und bekommt für den Rest des Jahres einen Befreiungsausweis.
Rentner, die immer das gleiche Einkommen haben, zahlen z.B. schon im Januar ihre Summe bis zur Belastungsgrenze ein und bekommen dann für das ganze Jahr den Befreiungsausweis.
@Amrei
Hallo, hattest du meine Frage von gestern--> siehe weiter oben gelesen?
(Medikamente-Privat -Rückerstattung GKK?)
LG FreeNine
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