@ fischera noch zur Ergänzung zu #8: lightbulb:
Zitat:Vor dem LSG hatte die Lehrerin jedoch keinen Erfolg. Zwar sei bei einem Zeckenstich die Anerkennung als Arbeitsunfall nicht ausgeschlossen. Doch müsse hierfür der „Vollbeweis“ erbracht werden, dass der Zeckenstich während der Arbeit erfolgte. Dies habe hier nicht festgestellt werden können, so die Erfurter Richter in ihrem Urteil vom 09.08.2017.aus "Zeckenstich nur schwer als Arbeitsunfall nachweisbar" - https://www.anwalt.de/rechtstipps/zecken...14689.html
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