20.10.2017, 09:59
Zu #43
https://www.swr.de/swr4/bw/tipps/medikam...index.html
Zitat:Ab Oktober 2016 haben Patienten Anspruch auf einen Medikationsplan. Kann er Klarheit bringen?Aus:
Alle Patienten, die mindestens 3 Medikamente dauerhaft einnehmen müssen, haben dann einen Anspruch auf diesen schriftlichen Medikationsplan von ihrem Arzt. Apotheker dürfen diesen Plan ergänzen. Das Dokument ist als Information für Fachärzte und Notfallärzte gedacht, deshalb sollte man es immer bei sich haben. Ideal ist diese Form noch nicht, Ziel ist ein elektronischer Medikationsplan auf der Gesundheitskarte. Dafür hat man 2018 ins Auge gefasst. Zusätzlich bieten viele Apotheken schon jetzt eine Medikationsanalyse an. Diese Dienstleistung ist kostenpflichtig und wird von den Krankenkassen nicht übernommen.
https://www.swr.de/swr4/bw/tipps/medikam...index.html