08.11.2017, 13:40
Hier sind noch die AZ der Urteile dazu:
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/i...p?id=72596
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/i...p?id=72596
Zitat:Entscheidet eine Krankenkasse nicht innerhalb der gesetzlichen Frist über den Antrag eines Versicherten, gilt die geforderte Leistung als genehmigt. Das hat das Bundessozialgericht heute in Kassel klargestellt (Aktenzeichen B 1 KR 15/17 R und B 1 KR 24/17 R). ...
Zitat:...vorgeschriebenen Frist, die seit 2013 im Gesetz zur Verbesserung der Patientenrechte festgelegt ist. Diese liegt bei drei Wochen nach Eingang des Antrags beziehungsweise fünf Wochen, wenn die Stellungnahme eines Gutachters vom Medizinischen Dienst eingeholt wird.
“Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.” Mahatma Ghandi
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