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Umgang mit Krankenkasse
#13

(18.11.2017, 10:47)littlerosa schrieb:  Sollte ich einen der ersten Ärzte fragen, ob sie mir soweit zurück etwas schreiben können und wird das evtl. anerkannt?

Hallo littlerosa,
rückwärts krankschreiben mittel AU Bescheinigung (gelber Zettel) geht nicht.
Aber Dein Arzt kann einen Bericht / Attest schreiben in dem die lange bestehende Arbeitsunfähigkeit aufgeführt wird.
Er kann sich das Attest allerdings von Dir bezahlen lassen wenn das so nicht mit der GKV abgerechnet werden kann.

Bei der Krankenkasse kann ein persönliches Gespräch mit einem kompetenten Sachbearbeiter oder, besser noch, mit einem Abteilungsleiter, hilfreich sein, um Möglichkeiten, auch mal am Rande der Regeln, abzuklären.

Aus meiner früheren Selbständigkeit werde ich immer noch von dem Leiter Geschäftskunden betreut und unterstützt, und das ist ein Segen.
Der Spielraum besteht, obwohl es sich um eine der beiden großen GKVen handelt.
An anderer Stelle hatte ich schon mal berichtet, was alles für mich ermöglicht wurde, auf dem kurzen Dienstweg.

Mit den Menschen sprechen, von Angesicht zu Angesicht, kann viel bewegen.

Viel Erfolg, und gute Besserung.
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Thanks given by: Waldgeist , johanna cochius , claudianeff


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