29.11.2017, 16:41
Wenn man sich beschwert, muss man konkret aufzeigen, wo ein Verstoß gegen den Staatsvertrag vorliegt (etwa anhand §§ 5,7,8 NDR-Staatsvertrag).
§ 8 Programmgestaltung lautet z.B. (hab mal paar Sachen hervorgehoben)
Das müsste dann an den NDR-Rundfunkrat und Intendanten gehen. Das Problem ist eigenlich, wie man das Thema in so kurzer Zeit angemessen behandeln will und dass die Berichte ja insgesamt Schlagseite haben. Wenn jetzt was im ZDF lief, wäre die Beschwerde aber wiederum an andere Stellen zu richten. Ich denke es ist (neben klaren Faschinformationen) auf jeden Fall zu beanstanden, dass der Rezipient nicht über die kontroverse Situation angemessen aufgeklärt wird. Es wäre mal wirklich ein vom Umfang her angemessener Beitrag notwendig, der alle Seiten ausreichend zu Wort kommen lässt und das gemäß journalistischen Grundsätzen auch wertfrei präsentiert. Es nutzt nämlich nichts, wenn man die "Abweichler" zwar zu Wort kommen lässt, sie vom Spin her aber in die Ecke von Scharlatanen stellt.
§ 8 Programmgestaltung lautet z.B. (hab mal paar Sachen hervorgehoben)
Zitat:§ 8 Programmgestaltung
(1) Der NDR ist in seinem Programm zur Wahrheit verpflichtet. Er hat sicherzustellen, dass
1. die bedeutsamen politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Kräfte und Gruppen aus dem Sendegebiet im Programm angemessen zu Wort kommen können,
2. das Programm nicht einseitig einer Partei oder Gruppe, einer Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dient und
3. in seiner Berichterstattung die Auffassungen der wesentlich betroffenen Personen, Gruppen oder Stellen angemessen und fair berücksichtigt werden. Wertende und analysierende Einzelbeiträge haben dem Gebot journalistischer Fairness und in ihrer Gesamtheit der Vielfalt der Meinungen zu entsprechen. Ziel aller Informationssendungen ist es, sachlich und umfassend zu unterrichten und damit zur selbständigen Urteilsbildung der Bürger und Bürgerinnen beizutragen.
(2) Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Kommentare sind deutlich von Nachrichten zu trennen und unter Nennung des Verfassers oder der Verfasserin als solche zu kennzeichnen.
(3) Bei der Verbreitung von repräsentativen Meinungsumfragen ist ausdrücklich anzugeben, dass sie repräsentativ sind.
Das müsste dann an den NDR-Rundfunkrat und Intendanten gehen. Das Problem ist eigenlich, wie man das Thema in so kurzer Zeit angemessen behandeln will und dass die Berichte ja insgesamt Schlagseite haben. Wenn jetzt was im ZDF lief, wäre die Beschwerde aber wiederum an andere Stellen zu richten. Ich denke es ist (neben klaren Faschinformationen) auf jeden Fall zu beanstanden, dass der Rezipient nicht über die kontroverse Situation angemessen aufgeklärt wird. Es wäre mal wirklich ein vom Umfang her angemessener Beitrag notwendig, der alle Seiten ausreichend zu Wort kommen lässt und das gemäß journalistischen Grundsätzen auch wertfrei präsentiert. Es nutzt nämlich nichts, wenn man die "Abweichler" zwar zu Wort kommen lässt, sie vom Spin her aber in die Ecke von Scharlatanen stellt.
Dr. Rainer Rothfuß: Feindbilder pflastern den Weg zum Dritten Weltkrieg