22.02.2013, 12:12
(22.02.2013, 12:03)weckrieden schrieb: o.k. super.
wäre es nicht besser wenn man eine wahlfreiheit hätte. zb.
1. eine behandlung nach den S1, S2 oder S3 Richtlinien
Diese Wahlfreiheit existiert reel gar nicht, weil wir nur S1-Leitlinien haben und da auch nur Leitlinien zu Hautmanifestationen und zur Neuroborreliose. :-/
lg, Anja
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