04.01.2018, 17:14
Hallo zusammen
habe heute mit meiner Krankenkasse telefoniert, da ich nun seit 6 Wochen arbeitsunfähig bin und ab Woche 7 dann Krankengeld beziehe (jipieehh, danke liebe Ärzte).
Ich habe die Dame am Tel darauf angesprochen wie das nun sei, ob die Folge-AU nun immer den letzten Tag der vorausgehenden AU miteinschließen müsse und ich also immer am letzten Tag der AU zum Arzt müsse um mich für die nächsten x Tage krankschreiben zu lassen.
Sie meinte NEIN, das sei (2015?) im Gesetz geändert worden:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/wichti...73004.html
Sie bezog sich auf Sozialgesetzbuch 5, §46:
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/46.html
Das deute ich so:
Geht die AU bis Freitag (und arbeitet man gem. Arbeitsvertrag nicht am Wochenende), dann reicht es am Montag darauf wieder zum Arzt zu gehen und die Folgebescheinigung ab Montag ausstellen zu lassen.
Das Wochenende wäre dann auch abgedeckt.
Lest ihr das auch so?
VG
Malwasneues
habe heute mit meiner Krankenkasse telefoniert, da ich nun seit 6 Wochen arbeitsunfähig bin und ab Woche 7 dann Krankengeld beziehe (jipieehh, danke liebe Ärzte).
Ich habe die Dame am Tel darauf angesprochen wie das nun sei, ob die Folge-AU nun immer den letzten Tag der vorausgehenden AU miteinschließen müsse und ich also immer am letzten Tag der AU zum Arzt müsse um mich für die nächsten x Tage krankschreiben zu lassen.
Sie meinte NEIN, das sei (2015?) im Gesetz geändert worden:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/wichti...73004.html
Sie bezog sich auf Sozialgesetzbuch 5, §46:
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/46.html
Das deute ich so:
Geht die AU bis Freitag (und arbeitet man gem. Arbeitsvertrag nicht am Wochenende), dann reicht es am Montag darauf wieder zum Arzt zu gehen und die Folgebescheinigung ab Montag ausstellen zu lassen.
Das Wochenende wäre dann auch abgedeckt.
Lest ihr das auch so?
VG
Malwasneues