Zitat:Eine Einstweilige Verfügung durch das Landgericht Berlin verhindert die Verabschiedung und Verbreitung der S3-Leitlinie "Neuroborreliose". Die Patientenorganisation BFBD und die ärztliche Deutsche Borreliose-Gesellschaft (DBG) erwirkten diesen Stopp, weil ihre Einwände zur Diagnostik und Therapie nicht eingebracht wurden und dadurch Falschbehandlung mit Folgeschäden zu befürchten sind.
Aus https://www.presseportal.de/pm/107912/3837312
Ein etwas ausführlicherer Artikel. Die inhaltliche Qualität kann ich nicht bewerten.