22.02.2013, 18:01
Hallo Fluy,
da ich berentet wurde bereits im ersten Anlauf will ich dir antworten.
Es ist wirklich so, daß nicht die Krankheit, nicht die Diagnose und nicht Labor- und sonstige Werte die Hauptrolle spielen bei der Entscheidung über Rente.
Entscheidend sind Leistungseinschränkungen, die die Arbeitsfähigkeit entscheidend beeinflussen (Teilrente) oder völlig ausschließen (Vollrente).
Bestehen noch Aussichten, durch irgendwelche Therapien den Zustand zu verbessern, kann die Rente befristet bewilligt werden. Werden die Leistungseinschränkungen als nicht mehr therapierbar eingeschätzt, kann die Rente unbefristet, also bis zum Erreichen der Altersrente, bewilligt werden.
Das Ziel heißt Rente, womit sie begründet wird, ist egal, Hauptsache, sie wird positiv entschieden.
In der Regel muß man vorher zur Reha und das sollte man machen, es kann einem bei der Ablehnung einer Reha mangelnde Bereitschaft zur Mitwirkung vorgeworfen werden!
Bei der Reha wird festgestellt, wie deine Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist (nicht "warum") und darüber wird am Ende der Reha ein Bericht geschrieben, der den Wert eines Gutachtens hat!!!
Es kann dann sogar sein, daß weitere Gutachter gar nicht gebraucht werden, so war es bei mir. Über meine Rente ist auf Grund des Reha-Berichtes positiv entschieden worden.
Weiterhin ist wichtig, ob du von einer Rente leben könntest. Lasse dir von deiner Rentenstelle die voraussichtliche Rentenhöhe ausrechnen, die machen das. Wenn das wenig ist, hängt ja auch vom Alter ab, ist eine Teilrente und die Möglichkeit einer kleinen Teilzeitstelle manchmal besser.
Auch bei einer Vollrente darf man etwas hinzuverdiene, aber sehr wenig.
Hoffentlich hilft dir das weiter, Gruß Oolong
da ich berentet wurde bereits im ersten Anlauf will ich dir antworten.
Es ist wirklich so, daß nicht die Krankheit, nicht die Diagnose und nicht Labor- und sonstige Werte die Hauptrolle spielen bei der Entscheidung über Rente.
Entscheidend sind Leistungseinschränkungen, die die Arbeitsfähigkeit entscheidend beeinflussen (Teilrente) oder völlig ausschließen (Vollrente).
Bestehen noch Aussichten, durch irgendwelche Therapien den Zustand zu verbessern, kann die Rente befristet bewilligt werden. Werden die Leistungseinschränkungen als nicht mehr therapierbar eingeschätzt, kann die Rente unbefristet, also bis zum Erreichen der Altersrente, bewilligt werden.
Das Ziel heißt Rente, womit sie begründet wird, ist egal, Hauptsache, sie wird positiv entschieden.
In der Regel muß man vorher zur Reha und das sollte man machen, es kann einem bei der Ablehnung einer Reha mangelnde Bereitschaft zur Mitwirkung vorgeworfen werden!
Bei der Reha wird festgestellt, wie deine Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist (nicht "warum") und darüber wird am Ende der Reha ein Bericht geschrieben, der den Wert eines Gutachtens hat!!!
Es kann dann sogar sein, daß weitere Gutachter gar nicht gebraucht werden, so war es bei mir. Über meine Rente ist auf Grund des Reha-Berichtes positiv entschieden worden.
Weiterhin ist wichtig, ob du von einer Rente leben könntest. Lasse dir von deiner Rentenstelle die voraussichtliche Rentenhöhe ausrechnen, die machen das. Wenn das wenig ist, hängt ja auch vom Alter ab, ist eine Teilrente und die Möglichkeit einer kleinen Teilzeitstelle manchmal besser.
Auch bei einer Vollrente darf man etwas hinzuverdiene, aber sehr wenig.
Hoffentlich hilft dir das weiter, Gruß Oolong
Geduld und Gelassenheit des Gemüts tragen mehr zur Heilung unserer Krankheit bei,
als alle Kunst der Medizin.
Wolfgang Amadeus Mozart