20.01.2018, 12:06
Zitat:Das geschieht durch einstweilige Anordnung (im Zivilprozeß meist einstweilige Verfügung genannt), die das Gericht auf Antrag einer Partei in einem vereinfachten Verfahrenhttp://www.dehisselles.de/leistungen/ein...erfuegung/
(keine Beweisaufnahme, statt dessen Glaubhaftmachung streitiger Tatsachen durch eidesstattliche Versicherungen; Beschränkung der Rechtsmittel) erläßt.
Diese einstweiligen Anordnungen gelten grundsätzlich nur für die Dauer des Prozesses.
http://www.rechtslexikon.net/d/einstweil...uegung.htm
[quote]Die wohl größte Besonderheit besteht darin, dass eine einstweilige Verfügung im Idealfall ohne mündliche Verhandlung und sogar ohne vorherige Anhörung des Antragsgegners im Beschlusswege vom Gericht erlassen wird. Grundlage für den Erlass der einstweiligen Verfügung ist daher allein der einseitige Sach- und Rechtsvortrag des Antragstellers.