(26.01.2018, 14:13)Optimist schrieb: , wäre die Kostenübernahme für diverse Behandlungsmethoden und medikamente gesichert.Da stellt sich mir die Frage, welche Nachweise der Erkrankungen akzeptieren sie. Und ist nach Erstbehandlung nach Standard, die Borreliose für sie auch ausgeheilt. Wie will man nachweisen, dass die Symptome in Folge noch von der Borreliose kommen. - Denn das sind genau die Probleme, die die anderen Versicherungen (z.B. BG, DRV usw.) genau dann auch machen, wenn sie zahlen sollen bzw. die Folgen der Erkrankung anerkennen sollen.
Bei einer Änderung meiner Unfallversicherung bei der o.g. hat man mir das nämlich auch angeboten und ich musste sagen, dass kommt leider zu spät. Über die Nachweise usw. könnte mir der Mitarbeiter aber auch keine Auskunft geben.
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