02.02.2018, 23:03
habe mich mit der Problematik dieser entgegenstehenden Argumentation nicht intensiv auseinandergesetzt. Ob daraus bereits konkrete Änderungen oder Forderungen entstehen, kann zum Ztpkt. niemand absehen. Der Fakt ist doch, das man Entgegenhält, hier mal auf gerichtlichen Wege und die Verantwortlichen auf Nachbesserung verklagen kann. Es wäre natürlich absurd, das dieses ein Verschlimmbesserung für uns Patienten darauf abzielen soll. Auch wenn der Versuch oberflächlich erscheint, er wird für die Macher schwerer kritikresistent (oder aus anderen Gründen) über den Patienten zu empfehlen. Auch wenn es nur Empfehlungen sind... falsch wäre es, Vorgaben oder zu Reglementieren, wie man wissenschaftliche Studien und deren Arbeitsweise etc. bewertet, alles das wäre schlecht und würde dem System in die Karten spielen.