Hallo Markus,
ich habe mir mal meine Feststellung nach Widerspruch angeschaut.
Im Vorfeld hatte ich die diversen Behinderungen beschrieben und geschlußfolgert, dass es sich um eine Multisystemerkrankung ggf. ausgelöst durch eine zu spät erkannte Borreliose handelt. (Bin ja auch darauf die ganze Zeit krankgeschrieben.)
Des weiteren hatte ich alle erhaltenen Diagnosen aufgelistet und diesen die aktuellen Befunde zugeordnet per Nummerierung. Und war mir im Vorfeld bewusst, dass ich bei keinem auf eine eigentlich höhere Prozentzahl komme und es ja auch nicht wirklich addiert wird....
Somit liegt mir eine Liste von 3 Seiten des ärztlichen Dienstes vor, wo die einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen als einzelne Behinderung (17 einzelne Punkte) durch den Bearbeiter aufgezählt wurden und begründet werden.
Auf der Folgeseite sind dann die Zeiträume zusammengefasst. Siehe hier
Daraus werden wieder Funktionsgruppen gebildet bzw. zusammengefasst usw.
Obwohl ich beim "Fatique-Syndrom" = 30% habe
und bei der "Beeinträchtigung der Gehirnfunktion" = 20 %
sind es dann Summasummarum für "Geist und Psyche" = 40%
Diese Logik entzieht sich meiner Rechenkunst.
Da das die Antwort auf meinen Widerspruch zum GdB war, hätte ich nur Klagen können. Das wäre dann aber zu Viel des Guten, da mein Vertrauen in Gerichts-Verfahren (eigens aus eigener persönlicher Erfahrung) mittlerweile ganz verloren gegangen ist.
Auf der letzten Seite steht dann unter Zeiträume der Merkzeichen:
Gesamt-GdB - 30 - erstmalige Feststellung - 30.03.15
Gesamt-GdB - 40 - Verschlimmerung - 16.02.16
In 2016 das war aber der Widerspruch auf die eingereichten Unterlagen von
2015 welche nicht gewürdigt oder falsch interpretiert in der ersten Feststellung waren. Ich habe 2016 keine Verschlimmerung angezeigt.
Deshalb werde ich, wenn mir danach ist, und noch ein neuer aktueller Befund vorliegt, einen Verschlimmerungsantrag stellen.
Ich bin der Ansicht, du kannst deine Strategie durchdenken, wie du willst, wenn keine handfeste Behinderung vorliegt (Z.B. Verlust der Beine ), ist das Ergebnis dehnbar wie ein Kaugummi durch die Behörde. Und es geht ja nur nach Aktenlage.
VG
PS. Diese tabellarische Bearbeitung/Übersicht des Gutachters (= Stellungnahme durch den Ärztlichen Dienst) wird dem Bescheid nicht beigelegt, die muss man dann zur Ansicht nachfordern, ggf. zur Widerspruchsbegründung.
ich habe mir mal meine Feststellung nach Widerspruch angeschaut.
Im Vorfeld hatte ich die diversen Behinderungen beschrieben und geschlußfolgert, dass es sich um eine Multisystemerkrankung ggf. ausgelöst durch eine zu spät erkannte Borreliose handelt. (Bin ja auch darauf die ganze Zeit krankgeschrieben.)
Des weiteren hatte ich alle erhaltenen Diagnosen aufgelistet und diesen die aktuellen Befunde zugeordnet per Nummerierung. Und war mir im Vorfeld bewusst, dass ich bei keinem auf eine eigentlich höhere Prozentzahl komme und es ja auch nicht wirklich addiert wird....
Somit liegt mir eine Liste von 3 Seiten des ärztlichen Dienstes vor, wo die einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen als einzelne Behinderung (17 einzelne Punkte) durch den Bearbeiter aufgezählt wurden und begründet werden.
Auf der Folgeseite sind dann die Zeiträume zusammengefasst. Siehe hier
Daraus werden wieder Funktionsgruppen gebildet bzw. zusammengefasst usw.
Obwohl ich beim "Fatique-Syndrom" = 30% habe
und bei der "Beeinträchtigung der Gehirnfunktion" = 20 %
sind es dann Summasummarum für "Geist und Psyche" = 40%
Diese Logik entzieht sich meiner Rechenkunst.

Da das die Antwort auf meinen Widerspruch zum GdB war, hätte ich nur Klagen können. Das wäre dann aber zu Viel des Guten, da mein Vertrauen in Gerichts-Verfahren (eigens aus eigener persönlicher Erfahrung) mittlerweile ganz verloren gegangen ist.
Auf der letzten Seite steht dann unter Zeiträume der Merkzeichen:
Gesamt-GdB - 30 - erstmalige Feststellung - 30.03.15
Gesamt-GdB - 40 - Verschlimmerung - 16.02.16
In 2016 das war aber der Widerspruch auf die eingereichten Unterlagen von
2015 welche nicht gewürdigt oder falsch interpretiert in der ersten Feststellung waren. Ich habe 2016 keine Verschlimmerung angezeigt.

Deshalb werde ich, wenn mir danach ist, und noch ein neuer aktueller Befund vorliegt, einen Verschlimmerungsantrag stellen.
Ich bin der Ansicht, du kannst deine Strategie durchdenken, wie du willst, wenn keine handfeste Behinderung vorliegt (Z.B. Verlust der Beine ), ist das Ergebnis dehnbar wie ein Kaugummi durch die Behörde. Und es geht ja nur nach Aktenlage.

VG
PS. Diese tabellarische Bearbeitung/Übersicht des Gutachters (= Stellungnahme durch den Ärztlichen Dienst) wird dem Bescheid nicht beigelegt, die muss man dann zur Ansicht nachfordern, ggf. zur Widerspruchsbegründung.
“Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.” Mahatma Ghandi
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