(20.03.2018, 22:30)Dot schrieb: Und das ist nun wie zu bewerten?
Dass wie zu erwarten, die neurologische Leitlinie in Kraft tritt und der Weg über eine Klage oder einstweilige Verfügung medizinische Leitlinien nicht verhindern kann.
(21.03.2018, 12:39)Dot schrieb: Wenn die S3 Leitlinie so ein "Schuss in den Ofen" ist, warum hat Onlyme sich dann der einstweiligen Verfügung entzogen? Oder habe ich da etwas nicht kapiert bzw. bin falsch informiert?
Weil 1. OnLyme-Aktion.org genau jenes Ergebnis oben erwartet hat und
2. OnLyme-Aktion.org die Leitlinie als Ganzes ablehnt und dies als Dissensbericht im Leitlinienreport stehen wird.
Und wer genau liest was die einstweilige Verfügung eigentlich bewirken wollte wird feststellen, dass es nicht um eine Verhinderung der Leitlinie ging, sondern lediglich darum, ob die eingebrachten Sondervoten der DBG und des BFBD in der Leitlinie selbst erwähnt werden oder im Leitlinienreport stehen werden.
Der ganze Bohei, der um diese einstweilige Verfügung gemacht wurde hatte nie den Hintergrund, dass diese Leitlinie verhindert werden soll. Die zwei Organisationen wollten nur, dass ihre Texte an (vermeintlich) prominenteren Stellen erscheinen als im Leitlinienreport. That's it.
lg, Anja
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