07.06.2018, 10:13
(11.06.2017, 21:54)anfang schrieb:(11.06.2017, 21:38)Hans-Bert schrieb: PS: Da ich in einem halben Jahr bereits einen Verlängerungsantrag stellen muss, wie sollte ich mich Eurer Meinung nach verhalten? Bzw was muss ich jetzt tun, damit die DRV über eine Verlängerung entscheiden kann? Oder schicken die mich dann wieder zum Gutachter?
Stell ihn einfach - ohne Einlassung und drumherum.Wird wohl durch gewunken,erstmal zumindest. Sooone Schei.....e , mit 33 J.
Hört sich erstmal blööde an - machs beste drauß. - anfang -
Genauso ist es übrigens gekommen. Die Verlängerung ging durch. Wurde im Januar bereits aufgefordert den Antrag zu stellen. Da ich keinen Facharzt mehr sehe (der Neurologe sagte, ich brauch nicht mehr kommen, da er alles getan hat, was er tun konnte, außer es verschlechtert sich etwas) habe ich meinen Hausarzt das Formular über meinen Gesundheitszustand ausfüllen lassen, dann 5 Monate nichts gehört und nun die Verlängerung für 3 Jahre erhalten. Kein Gutachter, nichts.
Interessant auch, dass meine Reha Ärztin empfahl aufgrund meiner Beschwerden einen Behindertenausweis zu beantragen. Dieser wurde natürlich abgelehnt, da "keine dauerhafte Erkrankung" vorliegt. Widerspruch eingelegt und Gutachten angefordert. Da hat die Stadt doch tatsächlich meine Unterlagen zu einem Onkologen nach Bayern geschickt, der auf seinem "Gutachten" geschrieben hat:
"Neuroborreliose - mit Antibiotika heilbar - keine Anerkennung einer Behinderung"
Da fragt man sich:
1. Warum ein Onkologe?
2. Warum hat er die Berichte der Reha nicht gelesen, wo genau aufgeführt ist, was bereits gemacht wurde und wie es mir geht?
Naja, jedenfalls brachten all die Widersprüche und Argumentationen nichts. Und klagen wollte ich deswegen nicht. Jedenfalls musste ich bei der Rentenverlängerung das Kreuz bei "Wurde eine Feststellung zum Grad der Behinderung beantragt und wenn ja, bitte Bescheid oder Ablehnung befügen" ankreuzen und hab das Gutachten von dem Onkologen mit beigefügt, da man ja verpflichtet ist alle medizinischen Unterlagen beizulegen. Offenbar sah die DRV es anders als der Onkologe.