Die Ärzte wissen zum Teil selbst nicht, was sie dürfen bzw. bezahlt wird. Mir wollte man erzählen, dass die Bestimmung von Vitamin D zur Abklärung eines Hyperparathyreoidismus keine Kassenleistung sei. Ich hätte es also - obwohl von der Ärztin für notwendig befunden - selbst zahlen sollen. Ich habe es dann nicht bestimmen lassen, weil es kurz zuvor eh von einer anderen Ärztin bestimmt worden ist.
Mein Kenntnisstand ist auch so, dass Hausärzte allgemein keine Infusionen abrechnen können, sondern nur Fachärzte. Wie das dann aussieht, wenn ein Hausarzt Ceftriaxon rezeptiert, weiß ich nicht. Vielleicht darf er tatsächlich keine iv-Medikamente rezeptieren? Die Infundierung bekommt er ja m.W. nicht gezahlt, insofern wäre das dann kohärent.
Wegen der Übernahme von Kosten: Prinzipiell besteht natürlich ein großer Unterschied, ob ein Neurologe für eine vermutete Neuroborreliose Ceftriaxon einsetzen will (unstrittig das Mittel der Wahl) oder bei einem CFS IVIG (Kosten 15 000 €), wobei die dafür weder zugelassen sind und es auch keine g'scheiten Studien bisher gibt. Es wäre reines Trial & Error, was aus juristischer Sicht m.W. aber gerechtfertigt wäre, wenn ein schweres oder lebensbedrohliches Krankheitsbild vorliegt, das nicht anderweitig therapiert werden kann bzw. Standardtherapie versagt hat. Aber wie gesagt wird es wohl sogar bei der MS nicht genehmigt. Ich werde sehen, was bei meinem Antrag rumkommt. Vielleicht werfe ich an der Stelle dann meine Ideale mal über Bord und ziehe vors Sozialgericht, weil die Sache juristisch eigentlich klar ist. Deswegen will ich auch nicht eine Erneuerung der Psychodiagnose in Form eines Rehaberichts, weil solche Sachen dann ein gefundenes Fressen sind, um das Gerichtsverfahren dann zu drehen bzw. den Antrag gleich von vorneherein abzulehnen. Leider wird man die Reha nur verzögern, aber nicht gänzlich aufschieben können.
Mein Kenntnisstand ist auch so, dass Hausärzte allgemein keine Infusionen abrechnen können, sondern nur Fachärzte. Wie das dann aussieht, wenn ein Hausarzt Ceftriaxon rezeptiert, weiß ich nicht. Vielleicht darf er tatsächlich keine iv-Medikamente rezeptieren? Die Infundierung bekommt er ja m.W. nicht gezahlt, insofern wäre das dann kohärent.
Wegen der Übernahme von Kosten: Prinzipiell besteht natürlich ein großer Unterschied, ob ein Neurologe für eine vermutete Neuroborreliose Ceftriaxon einsetzen will (unstrittig das Mittel der Wahl) oder bei einem CFS IVIG (Kosten 15 000 €), wobei die dafür weder zugelassen sind und es auch keine g'scheiten Studien bisher gibt. Es wäre reines Trial & Error, was aus juristischer Sicht m.W. aber gerechtfertigt wäre, wenn ein schweres oder lebensbedrohliches Krankheitsbild vorliegt, das nicht anderweitig therapiert werden kann bzw. Standardtherapie versagt hat. Aber wie gesagt wird es wohl sogar bei der MS nicht genehmigt. Ich werde sehen, was bei meinem Antrag rumkommt. Vielleicht werfe ich an der Stelle dann meine Ideale mal über Bord und ziehe vors Sozialgericht, weil die Sache juristisch eigentlich klar ist. Deswegen will ich auch nicht eine Erneuerung der Psychodiagnose in Form eines Rehaberichts, weil solche Sachen dann ein gefundenes Fressen sind, um das Gerichtsverfahren dann zu drehen bzw. den Antrag gleich von vorneherein abzulehnen. Leider wird man die Reha nur verzögern, aber nicht gänzlich aufschieben können.
Dr. Rainer Rothfuß: Feindbilder pflastern den Weg zum Dritten Weltkrieg