22.06.2018, 18:30
(22.06.2018, 10:19)Markus schrieb:(22.06.2018, 10:12)Hans-Bert schrieb: Ich musste vor meiner zweiten Reha zum Gutachter, einer Psychiaterin.
Das war aber eine niedergelassene Medizinerin, oder? So habe ich das schon öfters gehört. Ich bin jetzt aber direkt zum sozialmedizinischen Dienst der DRV eingeladen worden. Möglicherweise schicken die bei speziellen Sachen dann zu externen Gutachtern, wenn sie selbst die Kompetenz nicht vor Ort haben?
Es ist so wie du sagst, dass man den Gutachter nicht unnötig verärgern will. Daher wäre es wichtig zu wissen, auf was die Sache rauslaufen soll. Wenn ich nämlich von Anfang an ankomme, dass ich gleich einen Zeugen mitbringe, mir vorab Akteneinsicht gewähren lasse, etc. dann sind die Fronten schon von Anfang an verhärtet. Diesen Weg würde ich daher nur gehen, wenn von vorneherein eigentlich klar ist, dass mit keiner realistischen und objektiven Beurteilung zu rechnen ist, was ich derzeit nicht einschätzen kann.
Unter einer Rehabilitation verstehe ich eigentlich den Versuch den Patienten wieder herzustellen. Ist das von vornherein nicht möglich, weil es für die Erkrankung bisher keine Therapie gibt bzw. experimentelle Therapien in der Reha nicht angeboten werden können, so ist eine Reha m.E. hinfällig. Eine bloße Begutachtung kann man auch vor Ort machen, zumal sich die Frage stellt wie man Erschöpfung begutachten will.
dein gesetzliches recht ist es Akteineinsicht zu nehmen da du ja wissen musst was ist alles da von befunden krankeakten diagnosen darauf kannst du dich dann vorbereiten bzw. die passenden antworten geben.
ich würde akteneinsicht nehmen den jeder anwalt nimmt sich zuerst mal akteneinsicht.
Je mehr ich über die Borreliose weiss, desto mehr weiss ich, dass man fast gar nichts weiss.