22.06.2018, 18:57
(22.06.2018, 18:30)Free schrieb: dein gesetzliches recht ist es Akteineinsicht zu nehmenNatürlich ist es das Recht. Aber man hat damit schon einen ensprechenden ersten Eindruck hinterlassen. Ich habe noch Zeit zum Überlegen, aber derzeit tendiere ich dazu, mit Zeugen hinzugehen. Falls man dem Gutachten widersprechen will, ist es sicher besser, wenn man einen Zeugen in der Hinterhand hat. Ich will mir durch ein entsprechendes Gutachten nicht eine potentielle IVIG-Therapie gefährden. Falls sich bei DRV und Co nichts geändert hat, werden chronische Borreliose, CFS, etc. nämlich als somatoforme Störungen begutachtet. Davon muss man leider ausgehen und sich drauf einstellen. Sollte es anders kommen, umso besser.
Dr. Rainer Rothfuß: Feindbilder pflastern den Weg zum Dritten Weltkrieg