03.03.2013, 16:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.08.2013, 14:31 von lI Moderator Il.)
Noch ein Hinweis zur neuen Meldepflicht in Bayern.
Mit der Einführung der Meldepflicht gilt am 1.3.2013 auch in Bayern für Heilpraktiker ein Behandlungsverbot der Borreliose.
Denn Heilpraktikern ist es prinzipiell verboten meldepflichtige Krankheiten zu behandeln und ist laut Infektionsschutzgesetz „insoweit im Rahmen der berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde nur Ärzten gestattet.“
Namensänderung. Mod
Mit der Einführung der Meldepflicht gilt am 1.3.2013 auch in Bayern für Heilpraktiker ein Behandlungsverbot der Borreliose.
Denn Heilpraktikern ist es prinzipiell verboten meldepflichtige Krankheiten zu behandeln und ist laut Infektionsschutzgesetz „insoweit im Rahmen der berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde nur Ärzten gestattet.“
Namensänderung. Mod
