04.03.2013, 21:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.08.2013, 14:32 von lI Moderator Il.)
Ich nehme einmal an, Borreliose ist Borreliose, egal ob akut oder chronisch.
Ein Heilpraktiker darf deshalb wohl in Bayern auch nicht mehr wie bisher Werbung für eine Borreliosebehandlung machen.
Behandlungsverbot für Heilpraktiker :
Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 24 – Behandlung übertragbarer Krankheiten:
„Die Behandlung von Personen, die an einer der in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 und 5 oder § 34 Abs. 1 genannten übertragbaren Krankheiten erkrankt oder dessen verdächtig sind oder die mit einem Krankheitserreger nach § 7 infiziert sind, ist insoweit im Rahmen der berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde nur Ärzten gestattet. Satz 1 gilt entsprechend bei sexuell übertragbaren Krankheiten und für Krankheiten oder Krankheitserreger, die durch eine Rechtsverordnung auf Grund des § 15 Abs. 1 in die Meldepflicht einbezogen sind. Als Behandlung im Sinne der Sätze 1 und 2 gilt auch der direkte und indirekte Nachweis eines Krankheitserregers für die Feststellung einer Infektion oder übertragbaren Krankheit; (...).“
Namensänderung. Mod
Ein Heilpraktiker darf deshalb wohl in Bayern auch nicht mehr wie bisher Werbung für eine Borreliosebehandlung machen.
Behandlungsverbot für Heilpraktiker :
Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 24 – Behandlung übertragbarer Krankheiten:
„Die Behandlung von Personen, die an einer der in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 und 5 oder § 34 Abs. 1 genannten übertragbaren Krankheiten erkrankt oder dessen verdächtig sind oder die mit einem Krankheitserreger nach § 7 infiziert sind, ist insoweit im Rahmen der berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde nur Ärzten gestattet. Satz 1 gilt entsprechend bei sexuell übertragbaren Krankheiten und für Krankheiten oder Krankheitserreger, die durch eine Rechtsverordnung auf Grund des § 15 Abs. 1 in die Meldepflicht einbezogen sind. Als Behandlung im Sinne der Sätze 1 und 2 gilt auch der direkte und indirekte Nachweis eines Krankheitserregers für die Feststellung einer Infektion oder übertragbaren Krankheit; (...).“
Namensänderung. Mod
