Die Versicherungsvertreterin hatte vergessen sich weiter zu erkundigen.
Sie meinte nur, dass der Nachweis ja wohl ein positiver Labortest sei und der Befund eines Arztes. Darin sehe ich das Problem. Wenn, dann wird wohl nur die Frühinfektion anerkannt ggf. mit einer Wanderröte per Foto als Nachweis bzw. alle typischen Manifestationen die die Schulmediziner laut Lei(d)tlinie akzeptieren ...
Übrigens habe ich den Versicherungsschutz auch in meiner Unfallversicherung der Debeka, musste ich feststellen.
Da ich aber eine "ev." chron. Borreliose habe, weil sie viel zu spät erkannt wurde, greift da auch keine Versicherung mehr!
... Und bei mir kann kaum ein Arzt durch die inzwischen viele Diagnosen klar abgrenzen, was nun genau wovon kommt ...
Also im Vorfeld genau informieren, wenn der Versicherungsabschluss sich durch diesen Zusatz ev. erhöht. Ob es überhaupt sinnvoll ist? Und man eine Chance hat, da überhaupt Behandlungskosten, die über eine Erstbehandlung hinauslaufen, ersetzt zu bekommen bzw. was da überhaupt wann gezahlt werden würde!
Es bedeutet ja auch einen Arzt zu finden, der einem bescheinigen will und kann, dass Folgeerkrankungen noch mit der Borreliose zusammenhängen. Da liegt dann wohl auch die Problematik. Und ob der Befund dann von der Versicherung anerkannt wird, oder sie sich einen Gutachter ins Boot holen????
VLG FreeNine
Sie meinte nur, dass der Nachweis ja wohl ein positiver Labortest sei und der Befund eines Arztes. Darin sehe ich das Problem. Wenn, dann wird wohl nur die Frühinfektion anerkannt ggf. mit einer Wanderröte per Foto als Nachweis bzw. alle typischen Manifestationen die die Schulmediziner laut Lei(d)tlinie akzeptieren ...
Übrigens habe ich den Versicherungsschutz auch in meiner Unfallversicherung der Debeka, musste ich feststellen.
Da ich aber eine "ev." chron. Borreliose habe, weil sie viel zu spät erkannt wurde, greift da auch keine Versicherung mehr!
... Und bei mir kann kaum ein Arzt durch die inzwischen viele Diagnosen klar abgrenzen, was nun genau wovon kommt ...
Also im Vorfeld genau informieren, wenn der Versicherungsabschluss sich durch diesen Zusatz ev. erhöht. Ob es überhaupt sinnvoll ist? Und man eine Chance hat, da überhaupt Behandlungskosten, die über eine Erstbehandlung hinauslaufen, ersetzt zu bekommen bzw. was da überhaupt wann gezahlt werden würde!
Es bedeutet ja auch einen Arzt zu finden, der einem bescheinigen will und kann, dass Folgeerkrankungen noch mit der Borreliose zusammenhängen. Da liegt dann wohl auch die Problematik. Und ob der Befund dann von der Versicherung anerkannt wird, oder sie sich einen Gutachter ins Boot holen????
VLG FreeNine
“Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.” Mahatma Ghandi
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