Man kann dazu folgende Überlegungen anstellen:
Der ICD11Code wurde im Juni 2018 verabschiedet: Hier hießt es übersetzt:
Weiterhin : In 2019 wird diese an die WHO übergeben und soll bis zum 1.1.2022 in Kraft von den Ländern implementiert werden. Dieses umzusetzen ist Ländersache, was langsamer oder schneller sein kann. (Zum Teil arbeiten manche Länder soagar noch mit ICD8 Codes.)
Parallel dazu gibt es die Entschließung des Europäischen Parlaments, zur Meldepflicht in der EU: es fordert die Einführung der Meldepflicht für die Lyme-Borreliose in allen Mitgliedstaaten. Die Entschließung geht nun an die EU-Kommission, das heißt nach meiner Auffassung, dass diese die Umsetzung in nationales Recht der Mitgliedstaaten erst noch in einem Kommissionsbeschluss fordern wird.
Also de facto ist aktuell für EU-Mitgliedsstaaten weder die Meldepflicht automatisch eingeführt, noch ist klar, ob und wann die ICD11 Codierungen in der EU, respektive Deutschland eingeführt werden. Das obliegt den Parlamenten der nationalen Staaten und nicht dem vorauseilenden Gehorsam
Der ICD11 Code beinhaltet die "1C1G.2 Congenital Lyme borreliosis ", das heißt die "angeborene Borreliose", die nicht gleichzusetzen ist als sexueller Übertragbarkeit. Bei sexueller Übertragbarkeit wäre bei der "schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit" Meldepflicht zwingend, meines Wissens ist sie das bei congenitaler Übertragung nicht automatisch. Bei Toxoplasmodii Toxoplasma gondii; Meldepflicht nur bei konnatalen Infektionen.
Von daher halte ich die Aussage: Die Neuroborreliose ist in ganz Europa ab sofort meldepflichtig als Wunschdenken und nicht als gesetzt!
Von congenitalen Übertragungen im Rahmen von Lyme Borreliose wurde durchaus schon berichtet und es wäre wünschenswert, wenn dieser Möglichkeit im Interesse der Neugeborenen Rechnung getragen wird. Es gibt dazu sehr kontroverse Veröffentlichungen. Eine der jüngeren von der Lyme-Disease UK einer Patientenorganisation http://lymediseaseuk.com/2016/11/28/cong...e-disease/ legt es zumindest Nahe, dass man hier genauer hinschauen sollte.
Ob eine isolierte Meldepflicht für Neuroborreliose dann wirklich, so wie die bisher praktizierte Meldepflicht den chronische Erkrankten weiterhilft, sei dahingestellt. Lediglich die sehr klar umrissenen Manifestationen mit gesicherten Diagnosen können erfasst werden. Diese werden primär nicht zu einer Verbesserung der chronisch Erkrankten führen. Insbesondere wenn sich noch andere zeckenübertragene Erkrankungen und andere Krankheiten mit dem chronischen Verlauf vermischen, ist das Instrument der isolierten Betrachtung der Neuroborreliose in meinen Augen eher hindernd.
Die vom BFBD wohl geplante Aktion sollte also sorgsam durchgeführt werden. Wenn es was bringen soll und nicht im Nirwana von sonstigen gesundheitspolitischen Themen verpuffen soll, dass halte ich die im Ausgangspost dargelegte Grundlage:
Grüße vom Urmel
Der ICD11Code wurde im Juni 2018 verabschiedet: Hier hießt es übersetzt:
Zitat:Am 18. Juni 2018, 18 Jahre nach der Einführung von ICD-10, veröffentlichte die WHO eine Version von ICD-11, um den Mitgliedstaaten Zeit zur Planung der Umsetzung zu geben. Damit wird die Vorlage des ICD-11 vor der Weltgesundheitsversammlung im Jahr 2019 zur Annahme durch die Länder erwartet. Über ein Jahrzehnt in der Entwicklung, ist diese Version eine enorme Verbesserung gegenüber dem ICD-10.
Erstens wurde es für das 21. Jahrhundert aktualisiert und spiegelt den kritischen Fortschritt in Wissenschaft und Medizin wider. Zweitens kann es nun gut in elektronische Gesundheitsanwendungen und Informationssysteme integriert werden. Diese neue Version ist vollelektronisch, deutlich einfacher zu implementieren, was zu weniger Fehlern führt, mehr Details ermöglicht und das Tool insbesondere bei knappen Ressourcen wesentlich zugänglicher macht.
Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator
Weiterhin : In 2019 wird diese an die WHO übergeben und soll bis zum 1.1.2022 in Kraft von den Ländern implementiert werden. Dieses umzusetzen ist Ländersache, was langsamer oder schneller sein kann. (Zum Teil arbeiten manche Länder soagar noch mit ICD8 Codes.)
Parallel dazu gibt es die Entschließung des Europäischen Parlaments, zur Meldepflicht in der EU: es fordert die Einführung der Meldepflicht für die Lyme-Borreliose in allen Mitgliedstaaten. Die Entschließung geht nun an die EU-Kommission, das heißt nach meiner Auffassung, dass diese die Umsetzung in nationales Recht der Mitgliedstaaten erst noch in einem Kommissionsbeschluss fordern wird.
Also de facto ist aktuell für EU-Mitgliedsstaaten weder die Meldepflicht automatisch eingeführt, noch ist klar, ob und wann die ICD11 Codierungen in der EU, respektive Deutschland eingeführt werden. Das obliegt den Parlamenten der nationalen Staaten und nicht dem vorauseilenden Gehorsam
Der ICD11 Code beinhaltet die "1C1G.2 Congenital Lyme borreliosis ", das heißt die "angeborene Borreliose", die nicht gleichzusetzen ist als sexueller Übertragbarkeit. Bei sexueller Übertragbarkeit wäre bei der "schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit" Meldepflicht zwingend, meines Wissens ist sie das bei congenitaler Übertragung nicht automatisch. Bei Toxoplasmodii Toxoplasma gondii; Meldepflicht nur bei konnatalen Infektionen.
Von daher halte ich die Aussage: Die Neuroborreliose ist in ganz Europa ab sofort meldepflichtig als Wunschdenken und nicht als gesetzt!
Von congenitalen Übertragungen im Rahmen von Lyme Borreliose wurde durchaus schon berichtet und es wäre wünschenswert, wenn dieser Möglichkeit im Interesse der Neugeborenen Rechnung getragen wird. Es gibt dazu sehr kontroverse Veröffentlichungen. Eine der jüngeren von der Lyme-Disease UK einer Patientenorganisation http://lymediseaseuk.com/2016/11/28/cong...e-disease/ legt es zumindest Nahe, dass man hier genauer hinschauen sollte.
Ob eine isolierte Meldepflicht für Neuroborreliose dann wirklich, so wie die bisher praktizierte Meldepflicht den chronische Erkrankten weiterhilft, sei dahingestellt. Lediglich die sehr klar umrissenen Manifestationen mit gesicherten Diagnosen können erfasst werden. Diese werden primär nicht zu einer Verbesserung der chronisch Erkrankten führen. Insbesondere wenn sich noch andere zeckenübertragene Erkrankungen und andere Krankheiten mit dem chronischen Verlauf vermischen, ist das Instrument der isolierten Betrachtung der Neuroborreliose in meinen Augen eher hindernd.
Die vom BFBD wohl geplante Aktion sollte also sorgsam durchgeführt werden. Wenn es was bringen soll und nicht im Nirwana von sonstigen gesundheitspolitischen Themen verpuffen soll, dass halte ich die im Ausgangspost dargelegte Grundlage:
Zitat:Der BFBD will die Bundes- und Länderparlamente anfragen, wie die Meldezahlen der Neuro-Borreliose für das Jahr 2018 erbracht werden sollen.für nicht geeignet, es sei denn man will sich blamieren.
Grüße vom Urmel
Mitglied bei => Onlyme-Aktion.org
Lass das Verhalten anderer nicht deinen inneren Frieden stören (Dalai Lama)