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Neuro-Borreliose in Europa jetzt meldepflichtig
#8

(06.12.2018, 15:33)Inkognito schrieb:  Im Übrigen gibt es nirgends eine Meldepflicht der „Borreliose“, sondern in div. Bundesländern nur eine Meldepflicht für einzelne Borreliosemanifestationen gemäß Falldefinitionen.
Alle Borreliosefälle die nicht dieser Falldefinition entsprechen fallen unter den Tisch, werden und dürfen nicht gemeldet werden!

Für die Meldung scheinen keine genauen Kriterien vorgegeben sein.
Beispiel Sachsen:
Sachsen hat ja die Meldepflicht und ich habe mal das Arztmeldeformular rausgesucht (Stand November 2017).
Welcher Arzt das dann wirklich ausfüllt ist die zweite Frage. Da steht übrigens nur Borreliose drauf. Hier kommt es wohl wieder auf die Interpretation des Arztes an.
Ergebnisse scheint es viele verschiedene zu geben, denn das zeigt z. B. die "Epidemiologische Information für den Monat August 2018" aus Sachsen.
Zitat: Borreliose
Nachdem im Juni und Juli ein deutliches Ansteigen der Borreliose-Infektionen registriert werden konnte, blieb die wöchentliche Neuerkrankungsrate (2 Erkrankungen pro 100.000 Einwohner) im August auf dem erhöhten Niveau der Vormonate. Im Vergleich mit dem 5-Jahresmittelwert lag diese rund 54 % darüber.
In den meisten Fällen wurde symptomatisch ein Erythem angegeben.
11-mal wurde eine neurologische Symptomatik diagnostiziert,
darunter 8-mal Hirnnervenlähmung,
4-mal Meningitis sowie
92-mal eine Mehrfachsymptomatik.
Zusätzlich kamen 10 arthritische Verläufe zur Meldung.

In meinem Fall hat z. B. erst der 3. Arzt eine Diagnose gestellt und gemeldet. Gemeldet wurde nur die Labordiagnostik/Laborbefund der Uni. Hatte den Meldebogen über mich vor Jahren komplett angefordert.

Gefunden dazu die
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Erweiterung der Meldepflicht für übertragbare Krankheiten und Krankheitserreger nach dem Infektionsschutzgesetz

Sie besagt, im
Zitat:§ 1 Ausdehnung der Meldepflicht auf andere übertragbare Krankheiten
(1) Über § 6 Abs.1 Satz 1 IfSG hinaus sind dem zuständigen Gesundheitsamt namentlich zu melden die Erkrankung sowie der Tod an:
...
Borreliose,
...
usw.

Falls von Interesse: Hier noch der Link zu "Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten":
https://www.gesunde.sachsen.de/12210.html
inkl. den Links zu den Meldebögen und den Epidemiologische Berichten

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